Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erkennt Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh an

Auf die von der Staatlichen Selbstverwaltung Edith Reckzeh nach UN-Res 56/83 am 27.07.2011 eingereichte Vollstreckungsabwehrklage hat das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt korrekt geantwortet und an die Staatliche Selbstverwaltung Edith und Matthias Reckzeh zurückgeschrieben und diese anerkannt.

Es scheint dass auch die BRD-Gerichte langsam merken, dass Staatliche Selbstverwaltungen völkerrechtlich völlig korrekt bestehen, wenn sie denn erklärt und korrekt proklamiert wurden.

Über die weitere Entwicklung des Prozessvorganges werden wir hier wieder berichten.

Vollstreckungsabwehrklage Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh (ohne Anlagen veröffentlicht)

Anschreiben des Amtsgerichtes Stuttgart Bad Cannstatt an die Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh.

Eigener Bericht vom 29.07.2011

 

Über staseve

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen wurde am 06. November 2010 gegründet.
Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Politik, StaSeVe Aktuell, Staseve Fälle, Völkerrecht abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

34 Antworten zu Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erkennt Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh an

  1. Matthias Reckzeh schreibt:

    Wäre ich nicht in die Staatliche Selbstverwaltung eingetreten und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltung Leipzig geworden,dann würde ich nicht mehr in unserem Haus wohnen und hätte keine Deutschen Rechte nach der Un RES/A/56/ §1 BGB
    und würde weiterhin als SKLAVE das Leben und die Ungerechtigkeiten mit Willkür ertragen müssen.
    Vielen Dank an die Gründer der Staatlichen Selbstverwaltung
    Herzlichen Gruß
    Matthias Reckzeh

  2. Bar-Keeper schreibt:

    Hallo zusammen,
    erstmal danke für die Vorarbeit. Eure Arbeit findet viel Echo, auch auf Facebook.

    Ich kann jeden verstehen, der sich als Sklaven des Systems fühlt. Jedoch stößt das bei ca. 85% der Bevölkerung (noch) auf Unverständnis. Ein klein wenig weniger Polemik würde uns allen gut tun :)

    Herzliche Grüße und alle Daumen der Welt für Euren Erfolg.

  3. Peter schreibt:

    Kopie von http://www.facebook.com/groups/NVSSV/

    ich bin nun doch ein wenig irritiert
    Wenn Eure Staatliche Selbstverwaltung anerkannt ist, dann ist das AG Stgt nicht mehr zuständig; dennoch verlangt es innerhalb von 2 Wochen Euren Schriftsatz und verweist auf ZPO 139 ( richterl. Aufklärungspflicht ), wobei nach den BBRG auch das EG ZPO und sein Zuständigkeitsbereich aufgehoben ist.

    Folge: wäre Eure Staatliche Selbstverwaltung tatsächlich anerkannt, würde das AG sich auf GVG § 18 [Diplomatische Missionen]
    “Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes …. sind nach Maßgabe des WienerÜbereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961(BGBl. 1964 II S. 957 ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit.”

    sowie GVG § 19 [Konsularische Vertretungen]
    “(1) Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ….. sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1585 ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit.

    und insbesondere auf GVG § 20 [Weitere Exterritoriale]
    “(1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im
    Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
    (2) Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln
    des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind.”

    beziehen – es bestände auch aus Sicht des AG keine Zuständigkeit mehr – dann hätten diese weder ZPO §139 zitiert noch eine 2 Wochenfrist vorgegeben – also haben sie nur im Anschreiben die Buchstabenfolge übernommen, aber nicht den gewünschten Inhalt der Worte – sprich das AG sieht sich weiterhin als zuständig und wird ein Urteil verkünden.

    • Sonnja Geiß schreibt:

      Sie müßten auch wissen das das GG Art. 23 auf gehoben ist, wenn auch wieder eingesetzt wurde. Nur es ist nicht mehr Rechtens. Das Gericht hat nichts mehr zu sagen. Schauen Sie einmal in die GG und in die BGBI.!

  4. Birgit Bruns schreibt:

    Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat zwar mit dem Anschreiben die staatliche Selbstverwaltung Reckzeh angeschrieben, hält sich aber weder an Un RES/A/56/ – §1 BGB.

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt verlangt binnen 2 Wochenfrist eine Einlassung von der staatlichen Selbstverwaltung Reckzeh und dann hat man sich eben wieder mit den BRD-Gerichten eingelassen und das war es dann.

    Hier hilft nur ein Strafantrag/Strafverfolgung wegen Hochverrat und Volksverhetzung gegen den Richter und die Urkunds”beamtin” und alle BRD-Erfüllungsgehilfen die mit dieser fettigen Fingern in dieser Sache stecken.

    Beste Grüße aus Hannover
    Birgit Bruns

  5. Servus zusammen,

    ich verstehe nicht ganz, wo und wie hier eine staatliche Selbstverwaltung anerkannt wird. Das Gericht hat sich zur rechtsstaatlichen Souvernität nicht geäussert, im Gegenteil, es hält sich sogar für möglich Zuständig. Gericht sind generell inner-rechtsstaatliche Gewalt.
    Sollte das Gericht also eine Rechtsstaatlichkeit erkennen, würde es die Klage abweisen.
    Wie ich lesen kann, schreibt das Gericht den Empfänger an, wie der Empfänger sich selbst im Schriftverkehr nennt. Das ist keine rechtskräftige Anerkennung und auch kein Titel (im Rechtssinn), das ist Höflichkeit.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Sascha Thomas Spreitzer

    • staseve schreibt:

      Rechtlich sehen wir das anders. Da Völkerrecht und Menschenrechte Vorrang haben vor dem deutschen Recht. Sowohl im Grundgesetz als auch in der Weimarer Reichsverfassung ist dies rechtlich auch so wiedergegeben. Auch haben wir drei Aktenzeichen vor dem ICC und damit sind das Fakten, auch wenn sich jemand tief im System der Staatssimulation Bundesrepublik Deutschland verstrickt hat, muss er dies, wenn er die völkerrechtlichen Fakten kennt und das Statut des Internationalen Strafgerichtshof , anerkennen und akzeptieren.

      • Und in eben diesesn Statuten steht geschrieben, wenn ein Gericht jemanden mit Namen anschreibt, dann ist das eine verbindliche Anerkennung seiner Selbstdarstellung? Solche Vereinbarungen sind nicht im römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu finden. Es scheint mir hier eher um eine Glaubens- als eine Streitfrage zu gehen.

  6. Pingback: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erkennt staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh an « Der Honigmann sagt…

  7. Dr. Hans Meier, Professor für Rechtswissenschaften der Universität Edinburgh schreibt:

    Vielen Dank, Peter. Die Interpretation des rechtlichen Agieren des Amtsgericht ist schon ziemlich hanbüchen und eher vom frommen Wunsch denn der Realität getragen. Aber während andere Menschen auf diesem Planeten sterben, wird hier eine rückwärtsgewandte geistige Onanie betrieben von Leuten die scheinbar zuviel Zeit haben und in sich selbst sowie ihrer Gedankenwelt gefangen sind.

  8. heimundherd schreibt:

    Richtig Peter, genau so wird es kommen! Allein die Tatsache , dass auf der Grundlage einer gegen Art. 19 I Satz 2 Grundgesetz verstoßenden und damit nichtigen ZPO verhandeln ist doch Beweis genug dafür, dass denen aber auch gar nicht heilig ist.
    Als weiteres Beispiel lässt sich folgender Vorgang nennen:

    Freistaat Danzig Freistaat Danzig
    Zur Gasse 54, CH- 3954 Leukerbad- DA
    An die
    Redaktion des
    Münchner Merkur Fax.: 0049 89 5306 408
    Ihr Bericht v. 25.Juli 2011
    Revanchisten auf der A 8
    hier: Berichtigung des Artikels
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch wenn Sie meinen Namen nicht nennen, zitieren Sie mich.
    Deshalb antworte ich persönlich und fordere die öffentliche Korrektur Ihres Artikels.
    Sie haben in Ihrer Ausgabe v. 25. Juli 2011 den Bericht: “Revanchisten auf der A 8″ veröffentlicht.
    In diesem Bericht sind zahlreiche falsche Aussagen enthalten.
    Wir fordern hiermit die Veröffentlichung der folgenden Korrektur:
    Sie schreiben: “Revanchisten auf der A 8″ und begründen diese Behauptung mit: “..zeigt den
    Ausweis der “Freien Stadt Danzig” vor.
    Richtig ist:
    Die Neuorganisation des Freistaates Danzig hat keinerlei revanchistische Gründe.
    Der Freistaat Danzig hat sich ausschließlich deshalb organisiert, weil an Gerichten der BRD
    Gerichtsprotokolle massiv gefälscht werden und diese Straftaten (unter anderem
    Falschbeurkundung im Amt § 348 StGB) strafrechtlich nicht verfolgt werden und Bürgern des
    Freistaates Danzig deutsches Recht über internationale Verträge zugesichert ist.
    Die erste Aufgabe des Freistaates Danzig besteht darin, seine Bürger in der Anwendung von
    Gesetzen, wie zum Beispiel des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung zu
    schulen, weil diese Gesetze von Justiz und Behörden der BRD nicht mehr eingehalten werden.
    Und damit ist im Grunde alles gesagt: Die Justiz und Behörden Bundesrepublik Deutschland
    befinden sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes und des Bürgerlichen
    Gesetzbuches. Der Freistaat Danzig sehr wohl noch und grenzt sich deshalb nach Art. 116
    Grundgesetz [Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind auch Danziger] und Art. 25 GG [Die
    allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen allen Gesetzen vor] von einer Behörde (BRD) ab, für
    die diese Grundsätze nicht mehr gelten.
    Der Münchner Merkur schreibt: “..einen kuriosen Fang gemacht hat:”
    1
    Kurios ist, wenn die Traunsteiner Schleierfahndung über die Existenz anderer Staaten
    entscheidet, selbst wenn deren Chef, Herr Ministerpräsident Seehofer die Existenz bestätigt hat.
    Der Münchner Merkur schreibt: “Ein 45-jähriger Deutscher erklärte..”
    Der Münchner Merkur erklärt nicht, ob dieser einen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes nach
    Art. 116 Grundgesetz meint oder einen “Deutschen” z. B. nach dem Staats- und
    Reichsbürgerschaftsgesetz von 1914 oder nach der Regelung des Nazi-Regimes von 1934. Doch
    dies ist der Gegenstand des Artikels (siehe dazu auch Formblatt der Bay. Regierung: Antrag auf
    Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde).
    Der Münchner Merkur schreibt: “Unter Staatsangehörigkeit steht dort: “Deutsches Reich”.
    Das dies richtig ist, beweist, wie gerade erwähnt, der Antrag auf Ausstellung einer
    Staatsangehörigkeitsurkunde (siehe § 185 Bundesbeamtengesetz [Reichsgebiet]) .
    Der Münchner Merkur schreibt: “Auch das Kennzeichen an seinem Audi war auf die “Freie Stadt
    Danzig” zugelassen. Das Problem nur: Es gibt schlichtweg kein Staatswesen mit diesem Namen.”
    Dies ist falsch. Der Freistaat Danzig hat sich nach dem Inkrafttreten der Geltung des bereinigten
    Besatzungsrechts, veröffentlicht am 23.11.2007 im Bundesgesetzblatt S. 2614, 2.
    Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 4 § 1 (1) [Es wird aufgehoben was nicht Art. 73,
    74 und 75 GG zuzuordnen und Bundes- o. Landesrecht ist, so z. B. Art. 34 GG [Amtshaftung, das
    Bundesgesetz dazu wurde 1982 aufgehoben] (2) [Von der Aufhebung ist ausgenommen
    Kotrollratsgesetz Nr. 35 - gilt also weiter!] § 2 [Es wird aufgehoben die Aufhebung des 1., 2., 3., 4.
    Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht- damit wieder in Kraft z. B. Kontrollratsgesetz Nr.
    10] § 3 [Die Rechten und Pflichten der Besatzungsbehörden bleiben erhalten] neu organisiert und
    zunächst nur innerhalb der BRD abgesetzt. Nach dem Massaker von Kunduz und dem
    Ausschluss der Klagbarkeit der Schäden daraus (Verstoß gegen 23 g) und h) der Haager
    Landkriegsordnung) hat sich der Freistaat Danzig auch außenpolitisch von der BRD distanziert.
    Bürger des Freistaates Danzig (nochmals Art. 116 GG), die zu Ihrer Verfassung stehen, lassen
    sich nicht in die Mitverantwortung für Kriegsverbrechen pressen (Vergleiche dazu auch die
    Kollektivhaftung der Deutschen nach Staatsbürgerschaftsgesetz der Nazis aus dem Jahr 1934
    und der Individualhaftung der Danziger)
    Seit dem 01.12.2010 erhebt der Freistaat Danzig Steuern und erhält diese. Um den
    Straftatbestand der Anstiftung zum Raubmord durch die BRD zu verhindern, nimmt der Freistaat
    Danzig seit dem 01.07.2011 die Steuern auch an. Damit ist die Neuorganisation des Staates
    abgeschlossen.
    Der Münchner Merkur schreibt: “,lediglich von 1920 bis 1939 gab es den Freistaat “Freie Stadt
    Danzig”,
    Fakt ist: Diese Aussage stammt aus der Nazipropaganda. Wegen dieser Ansicht wurden die
    Nazigrößen in Nürnberg gehängt. Nicht vergessen, die Franzosen zogen mit dem Schlachtruf:
    “Für die Freiheit von Danzig sterben” gegen Deutschland in den Krieg.
    Da hilft auch der Zusatz nichts: Danzig ist eine Stadt in Polen.
    Der Münchner Merkur schreibt: “Der 45-jährige muss nun mit einem Verfahren wegen mehrfacher
    Urkundenfälschung rechnen.”
    Dies ist falsch. Der 45-jährige hat keine Papiere hergestellt oder gar Urkunden gefälscht. Die
    Hersteller der Urkunden haben sofort bei der “Schleierfahndung” angerufen und auf den
    Straftatbestand der Falschen Verdächtigung § 164 StGB und die Nürnberger
    Kriegsverbrecherprozesse hingewiesen, mit der Ankündigung, dass von Seiten des Freistaates
    Danzig entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
    Der Münchner Merkur sollte doch erläutern, welche Urkunden gefälscht wurden? Die des
    Freistaates Danzig? Oder die von der BRD? Oder Polnische? Hat die Traunsteiner
    Schleierfahndung der Polnischen Republik Amtshilfe geleistet, oder was?
    2
    Der Münchner Merkur schreibt: “Ein persönliches Erscheinen bei der Polizeiinspektion Traunstein
    lehnte er jedoch ab. “Grund hierfür dürfte sein, dass dem “Senator” bekannt ist, dass die
    deutschen Strafverfolgungsbehörden in anderer Sache ein gesteigertes Gesprächsbedürfnis mit
    ihm haben”, teilte die Polizei süffisant mit.”
    Diese Aussage ist gänzlich falsch. Richtig ist, ich Beowulf von Prince, Senator des Freistaates
    Danzig habe ein ausgesprochen intensives Bedürfnis mit der “Staatsanwaltschaft” zu sprechen.
    Während ich seit fünf Jahren mein gesamtes Vermögen und Arbeitskraft einsetze, um ein
    Gespräch zu erreichen, wendet die “Staatsanwaltschaft” alle Staatsgewalt auf, um dieses
    Gespräch zu verhindern.
    Ich strebe deshalb eine Gerichtsverhandlung an.
    Das Gericht! Die heilige Halle der Wahrheit. Es gilt die vollumfängliche Wahrheitspflicht, § 138
    ZPO! Ich lade die Presse und alles was Beine und Ohren hat in diese heilige Halle, damit die
    Öffentlichkeit das Recht und die Pflicht ausübt, die Justiz zu kontrollieren, § 169 GVG.
    Und was macht die “Staatsanwaltschaft”? Sie bietet die gesamte Staatsgewalt auf, um eben
    dieses Gespräch zu vermeiden. Doch mehr dazu im Leserbrief als Anhang (auch veröffentlicht
    unter http://www.bund-fuer-das-recht).
    Der Münchner Merkur schreibt: Die Polizisten sind hier wohl auf besonders aktive Revanchisten
    gestoßen.
    Richtig ist: Die Bürger des Freistaates Danzig distanzieren sich von jeglicher militärischen
    Maßnahme und prangern die weltweiten Rüstungsausgaben in Höhe von rund 1,3 Billionen €
    jährlich an. Es hat nur des richtigen Anlasses bedurft, um sich energisch auf die Pflicht zur
    Verweigerung jeglichen militärischen Engagements zu berufen. Anlass ist und war der Anspruch
    auf Deutsches Recht, dass durch die Danziger Verfassung ebenso garantiert ist, wie die Pflicht
    zur militärischen Enthaltsamkeit.
    Der Münchner Merkur schreibt: “Es gibt eine obskure Internetseite, auf der die Verantwortlichen
    Dokumente vorlegen, die die völkerrechtliche Existenz des “Freistaates Freie Stadt Danzig”
    beweisen sollen. Alles natürlich großer Schmarrn,”
    Der letzte Halbsatz könnte wieder aus dem Sprachschatz des Bayern, Heinrich Himmler,
    Oberbefehlshaber der SS stammen.
    Richtig ist: Auf dieser Internetseite (www.freistaat-danzig.com) findet sich auch die Verfassung
    des Freistaates Danzig. Dort ist zum Beispiel unter Art. 49 zu lesen, dass diese Verfassung nur
    mit ausdrücklicher Genehmigung des Völkerbundes geändert werden kann.
    Weiter ist zu lesen, dass diese Verpflichtung des Völkerbundes auf die UNO übergegangen ist,
    weil unter anderem, Herr Tom von Prince von den Vereinten Nationen 1957 eine Entschädigung
    erhalten hat.
    Der Völkerbund oder die UNO haben niemals einer Änderung der Verfassung des Freistaates
    Danzig zugestimmt! Alles Schmarrn, oder was?
    Man wird von uns hören. Gerade fordern wir eine Verzichtserklärung der amerikanischen
    Streitkräfte militärisch gegen den Freistaat Danzig vorzugehen, wenn dieser Kriegsverbrecher aus
    Angehörigen der Nato verhaftet.
    Mit freundlichen Grüßen
    3
    Leserbrief zum Bericht des Münchner Merkur v. 25. Juli 2011 “Revanchisten auf der A 8″
    Offener Brief über die Damen und Herren der Traunsteiner Schleierfahndung an den
    Generalstaatsanwalt von Oberfranken
    Sehr geehrter Damen und Herren,
    der Münchner Merkur schreibt in seiner Ausgabe v. 25.Juli 2011: “Ein persönliches Erscheinen
    bei der Polizeiinspektion lehnte er jedoch ab. “Grund hierfür dürfte sein, dass dem “Senator”
    bekannt ist, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden in anderen Sachen ein gesteigertes
    Gesprächsbedürfnis mit ihm haben” teilte die Polizei mit.
    Fakt ist das Gegenteil: Ich habe seit über 7 Jahren ein gesteigertes Gesprächsbedürfnis mit der
    “Staatsanwaltschaft.” Ich scheue keinerlei Kosten und Mühen, um ein Gespräch zu erhalten.
    Seit 5 Jahren setze ich meine gesamte Arbeitskraft und Vermögen ein, um ein Gespräch mit der
    Staatsanwaltschaft zu erreichen. Letztendlich wurde nicht nur der Bund für das Recht gegründet,
    sondern musste deshalb auch der Freistaat Danzig wieder organisiert werden, um ein Gespräch
    mit der “Staatsanwaltschaft” zu erzwingen.
    Die “Staatsanwaltschaft” wendet dagegen die gesamte Staatsgewalt der BRD auf, um ein
    Gespräch mit mir zu verhindern.
    Ich habe mich bereits mit der Schweizer und Österreichischen Staatsanwaltschaft in Verbindung
    gesetzt, um im “umgekehrten Amtshilfeersuchen” ein Gespräch mit der deutschen
    “Staatsanwaltschaft” zu erreichen (übrigens in meiner Eigenschaft als Bürger des Freistaates
    Danzig).
    Was ich von der “deutschen” “Staatsanwaltschaft” hören möchte ist:
    1. Die “Staatsanwaltschaft wirft mir in dem Aktenzeichen des Amtsgerichts Coburg 3 Ds 106
    7394/04 Betrug vor, mit der Begründung ich hätte einen Vorteil bei der Nutzungsüberlassung des
    voll erschlossenen (mit Revisionsschacht) Baugrundstückes 1890/3 Gem. Grub am Forst für
    15 000.- €, erzielt.
    Das Strafmaß dafür bemisst sich nach der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils: Wie hoch soll dieser
    Vorteil sein?
    Ich komme auf einen Verlust.
    Die Behörden haben vollen Einblick in alle Kosten. Ich weigere mich seit 2004 eine
    Steuererklärung abzugeben, weil ich nicht weiß, welche Berechnung die “Staatsanwaltschaft”
    dazu hat. Die möchte ich sehen, um mich dazu äußern zu können. Da ich auch das Finanzamt
    um Hilfe gebeten habe und die “Staatsanwaltschaft” auch dem Finanzamt keine Auskunft erteilt,
    will das Finanzamt auch gar keine Steuerklärung mehr von mir.
    Die Frage nach der Berechnung der “Staatsanwaltschaft” ist nicht nur wegen des möglichen
    Strafmaßes interessant, sondern viel interessanter ist für die mich, wie hoch die
    “Staatsanwaltschaft” die Kosten für die von mir erstrittene Baugenehmigung für dieses
    Grundstück ansetzt.
    Für dieses Grundstück 1890/3 Gem. Grub am Forst habe ich die Baugenehmigung erstritten. Das
    Urteil dazu: “Herr Beowulf von Prince wurde von den Behörden des Freistaates Bayern
    rechtswidrig in seinen Rechten verletzt.” Schaden aus dieser rechtswidrigen Verletzung meiner
    Rechte aus dem Jahr 1999 wurde vom Finanzamt anerkannt, aber bis heute nicht entschädigt.
    Was also sagt die “Staatsanwaltschaft” zu den Kosten der Baugenehmigung dazu? Welche
    Kosten für das Grundstück 1890/3 Gem. Grub am Forst, setzt die “Staatsanwaltschaft” Coburg
    dafür an. Ich habe dieses Grundstück durch eine Submission vom Domänenfond des Landkreises
    Coburg über eine Submission erworben und nochmals den Submissionspreis bezahlt, um dieses
    Grundstück als Bauland weiterverkaufen zu können, ohne dass der Landkreis Coburg ein
    Wiederkaufsrecht anmelden kann!
    4
    Haben Sie meine Frage verstanden?
    2. Ich kaufe ein Kanalleitungsrecht um meine Bauplätze zu erschließen. Über mein
    Kanalleitungsrecht wird mit dem Bau einer Fabrikhalle begonnen, bevor der Eintrag meines
    Kanalleitungsrechtes in das Grundbuch erfolgt ist. Es verbleibt ein 1, 5 Meter breiter Streifen zur
    Verlegung meines Kanals. Der Kanal und der Revisionsschacht ans öffentliche Netz der
    Gemeinde wird mit dieser und den städtischen Überlandwerken abgesprochen und gebaut, als
    die Polizei auftaucht und den Weiterbau des Kanals unter Gewaltandrohung einstellt.
    Ich erhalte einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch. Mein Kanal wird herausgerissen und eine
    Trafostation darauf errichtet.
    Das ganze kann natürlich wie vorher (Flurnummer 1890/3 Gem. Grub am Forst) über Googleearth
    nachvollzogen werden. Das Kanalleitungsrecht geht über das Grundstück der Gruber Str. 10,
    96271 Zeickhorn.
    Meine Frage, die nicht beantwortet ist, lautet: Wo kann mein Kanalleitungsrecht ausgeübt werden,
    ohne tatsächlich Hausfriedensbruch zu begehen?
    Schaden für mich, netto rund 150 000.-€.
    3. Die “Staatsanwaltschaft” behauptet, es gäbe zu der Verhandlung v. 30.03.2006 am Amtsgericht
    Coburg, Az.: 3 Ds 106 Js 7394/04 ein Urteil.
    Ich habe zahllose Schreiben, u. a. an das Bay. Justizministerium und natürlich auch an Frau
    Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichtet, damit im Wege der Dienstaufsicht dafür gesorgt wird, dass
    wenigstens eine beglaubigte Kopie dieses Urteils in meine Hände gelangt, weil ich ein
    Beweismittel für eine Schadensersatzklage wegen Rechtsbeugung brauche und erst dann
    Revision dagegen einlegen werde, wenn ich wenigstens ein in gesetzlich bestimmter Form
    beglaubigtes Urteil dazu erhalte.
    Sie wissen:
    StPO § 345 [Revisionsbegründungspflicht] (1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind
    spätestens binnen einen Monat nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem
    Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht
    zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.
    Das Urteil wurde trotz x-maliger Mahnung nicht zugestellt. Trotzdem will mich die
    “Staatsanwaltschaft” erst einmal für 10 Monate ins Gefängnis stecken. Deshalb die impertinente
    Forderung von mir, wenigstens eine in gesetzlich vorgeschriebener Form (§§ 39,40,44BeurkG
    oder §§ 33, 34 VwVfG) beglaubigte Ausfertigung des Urteils zu erhalten.
    Wenn mich denn die “Staatsanwaltschaft” verhaften will, muss diese “Staatsanwaltschaft” doch
    wenigstens eine Ausfertigung eines Urteils in gesetzlich vorgeschriebener Form besitzen!
    Oder was?
    Der gesamte “Staatsapparat” der BRD hat ein Problem damit, mir ein Urteil der Verhandlung v.
    30.03.2006, Az.: 3 Ds 106 Js 7394/04 des Amtsgerichts Coburg oder eine in gesetzlich
    vorgeschriebener Form, einer Form die wenigstens den Beweiskriterien der Zivilprozessordnung
    nach § 415 (2) genügt, vorzulegen!
    Wo meine sehr geehrte Damen und Herren von der Schleierfahndung Traunstein ist das
    Problem?
    Das Problem ist, dass die gesamte Justiz mindestens von Oberfranken offensichtlich eine
    kriminelle Organisation ist und der Beweis, durch Vorlage des Urteils v. 30.03.2006, Az.: 3 Ds 106
    Js 7394/04 verweigert wird.
    So wie im Fall Görgülü, die vom gesamten Zweiten Senats des Oberlandesgerichts Naumburg
    über Jahre begangene Straftat der Rechtsbeugung (StGB §339) keinem Richter zugeordnet
    werden kann, weil die “Staatsanwaltschaft” keine Unterschrift eines Richters unter ein Urteil finden
    konnte.
    5
    Es wird damit ein Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung Art. 23 – Ausschließung der
    Klagbarkeit praktiziert. Nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10, dass mit dem 2. BMJBB v.
    23.11.2007 BGBl. S. 2614 wieder in Kraft ist, wird durch den Freistaat Danzig verfolgt. Dieses
    Gesetz ist dafür zuständig, wenn staatliche Organe gegen die allgemeinen Regeln des
    Völkerrechts verstoßen.
    Zeitungsberichte zu meinen dringenden Gesprächsbedürfnis mit der Staatsanwaltschaft: “Ich
    gehe jetzt und lege Revision ein.”
    Dies geschah unter anderem, weil der Richter meine Fragen verbot. Begründung des Richters:
    Die Frage lasse ich nicht zu, weil die mir nicht ins Urteil passt.
    Dies ist durch Tonprotokoll und Zeugenliste bewiesen. (siehe http://www.bund-fuer-das-recht).
    Oder “Dubioses Spektakel bei Betrugsverfahren”, aus dem Bericht dazu: “Wie von Seiten der
    Justiz zu hören war, suchten die Polizisten weniger nach Waffen, als nach Geräten, die
    rechtswidrige Mitschnitte in Bild und Ton von der Verhandlung ermöglich könnten. Derartiges,
    vermutet die Behörde, soll bereits am Amtsgericht geschehen sein.”
    Wie kommt die Justiz nur darauf, dass bereits am Amtsgericht eine Tonaufnahme gemacht
    wurde? Weil der Angeklagte eine Protokollberichtigung beantragt hatte! Diese aber nicht
    vorgenommen wurde.
    Dann “In Notwehr gegen die Staatsgewalt.” Im Bericht dazu: “Auch forderte der Angeklagte
    lautstark einen Justizangestellten permanent auf, er solle ein Wortprotokoll führen. “Er schreibt
    nur mit, was ich ihm sage, hielt der Landgerichtsvizepräsident Dr. Krauss dem Angeklagten
    entgegen. “Dann lehne ich den Protokollführer wegen Befangenheit ab (§ 31 StPO)”, erwiderte
    der Angeklagte. Das Unterfangen blieb erfolglos.”]
    StGB § 348 Falschbeurkundung im Amt. Ein Amtsträger, der zur Aufnahme öffentlicher Urkunden
    befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet….wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
    StGB § 26 Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft.
    StGB § 27 Beihilfe: Als Gehilfe wird bestraft,…wer bei der rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat.
    Dazu nochmals aus dem Zeitungsbericht, “Dubioses Spektakel bei Betrugsverfahren: “Schon zu
    Beginn wurden die zahlreichen Besucher mit Sicherheitskontrollen konfrontiert, die so streng
    waren, wie zuletzt nur beim “Bacau-Prozess” gegen rumänische Bankräuber.”
    Die “Staatsgewalt” setzt ein ganzes Heer Polizeibeamter ein, um zu verhindern, dass die
    zulässige Aufzeichnung einer Gerichtsverhandlung zu Beweiszwecken verhindert wird!
    Der Gerichtssprecher bestätigt, dass mit der Durchsuchung von Zuhörern der Beweis einer
    Protokollfälschung mittels einer Tonaufzeichnung kein zweites Mal gelingen soll. Der
    Zeitungsbericht bestätigt, dass Richter Dr. Krauss den Protokollführer beauftragt, etwas anderes
    zu schreiben als der Angeklagte sagt. Um es deutlich zu machen: Der Angeklagte sagt: “Die
    Wand ist weiß.” Der Richter Dr. Krauss weißt den Protokollführer an zu schreiben, dass der
    Angeklagte gesagt hat: “Die Wand ist schwarz.” Wieso lässt der Richter Dr. Krauss nicht zu, dass
    das ins Protokoll kommt, was der Angeklagte tatsächlich sagt?
    Ich habe in den letzten 5 Jahren rund 7000 Dateien zu diesen Vorkommnissen angelegt. Es gibt
    deshalb natürlich noch mehr Fragen.
    Ich biete jetzt an, eine Spende an eine Organisation auf Vorschlag der Schleierfahndung
    Traunstein zu machen und zwar in einer Höhe, die die “Staatsanwaltschaft” als finanzieller Vorteil
    benennt, der mir aus dem notariellen Vertrag zwischen Frau Hain und mir bezüglich des
    Grundstückes 1890/3 Gem. Grub am Forst erwachsen sein soll.
    Kann die Schleierfahndung diese Summe nicht in Erfahrung bringen und erstattet daraufhin keine
    Anzeige wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB und § 339 Rechtsbeugung StGB und § 258a
    6
    Strafvereitelung im Amt, kann und darf die gesamte Welt annehmen, dass auch die
    Schleierfahndung Traunstein nicht dem Eid der Beamten folgt, sondern ein eidbrüchiger
    krimineller Haufen ist.
    Es gibt in dieser Sache keine Geheimnispflicht. Eine öffentliche Verhandlung hat dazu
    stattgefunden und ist deshalb von der Öffentlichkeit zu jeder Zeit vollumfänglich zu überprüfen.
    Erst recht natürlich von Beamten die einen Eid zur Wahrung der Gesetze geschworen haben.
    Zu meiner Person:
    Ich bin Forstbeamter a. D. aufgrund eines Arbeitsunfalles. Was ich als Senator des Freistaates
    Danzig tue, ist die Einhaltung meines Eides!
    Als Forstbeamter war ich auch Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.
    Diese Funktion übe ich wieder aus, also in dieser Funktion nicht mehr a. D.
    Jetzt meine Damen und Herren der Traunsteiner Schleierfahndung beweisen Sie, ob Sie Ihrem
    Eid folgen, wie ich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Freistaat Danzig Freistaat Danzig
    Zur Gasse 54, CH-3954 Leukerbad – DA
    An die
    Botschaft der Vereinigten Staaten
    von Amerika
    Clayallee 170
    14191 Berlin
    27.07.2011
    Briand-Kellogg-Pakt;
    hier: Verstoß dagegen
    Nichteinmischungserklärung
    Anlage 1 Strafanzeige wegen Beihilfe zur Anstiftung zum Raubmord
    Freistaat Danzig
    Anlage 1 Kapitulationserklärung der SS
    1 Friedensvertrag
    hier: Abzug der militärischen Einheiten
    offener Brief
    Sehr geehrte Exzellenz Mr. Philip D. Murphy,
    wir haben bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass der Freistaat Danzig in der
    Bundesrepublik Deutschland seine Rechten und Pflichten wieder selbst ausübt, weil die
    Bundesrepublik Deutschland das in der Verfassung des Freistaates Danzig garantierte deutsche
    Recht nicht mehr einhält.
    Am Donnerstag, den 14.07.2011 raubten Polizisten der Bundesrepublik Deutschland Computer
    des Freistaates Danzig.
    Hoheitliche Tätigkeiten des Freistaates Danzig sollen damit unterbunden werden.
    Der Freistaat Danzig sieht darin einen Verstoß gegen den Briand-Kellogg-Pakt.
    Die Verletzung der Einrichtungen des Freistaates Danzig erfolgte wissentlich und vorsätzlich.
    Die Vereinigten Staaten von Amerika sind in Ihrem Machtbereich für die Einhaltung internationaler
    Verträge verantwortlich, die von der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des völkerrechtlichen
    Status der Bundesrepublik Deutschland nicht unterzeichnet werden können.
    1
    Die Vereinigten Staaten von Amerika führen vom Boden der BRD Kriege in Afghanistan und Irak.
    Weiter haben die Vereinigten Staaten von Amerika nicht nur den Oberbefehl über die auf dem
    Gebiet der Bundesrepublik stationierten USA-Streitkräfte, sondern auch den Oberbefehl über die
    Nato-Streitkräfte und damit auch über die Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland.
    Die Verletzung des Briand-Kellogg-Paktes, wie auch der Haager Landkriegsordnung fällt damit in
    den Zuständigkeitsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika als Hauptsiegermacht des
    Zweiten Weltkrieges.
    In der Völkerbundsatzung heißt es: “….dass es zur Gewährleistung des internationalen Friedens
    und der internationalen Sicherheit wesentlich ist,
    bestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, nicht zum Kriege zu schreiten;
    in aller Öffentlichkeit auf Gerechtigkeit und Ehre gegründete internationale Beziehungen zu
    unterhalten;
    die Vorschriften des internationalen Rechtes, die fürderhin als Richtschnur für das tatsächliche
    Verhalten der Regierungen anerkannt sind, genau zu beobachten,
    die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle Vertragsverpflichtungen in den gegenseitigen
    Beziehungen der organisierten Völker peinlich zu achten,…
    Nochmals zur Verdeutlichung:
    Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht:
    GG Art. 24 (3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen
    über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
    Verschiedene Verstöße gegen Personen die unter der Hoheit des Freistaates Danzig stehen,
    haben bereits zur Anmahnung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und Anfragen nach dem
    Gerichtsstand der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geführt (Az.: K 200 883/10).
    Diese Anfrage wurde bis heute nicht beantwortet.
    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zu den Zusatzprotokollen I und II zu den
    Genfer Rotkreuz-Abkommen erlassen. Dies gilt jedoch nach Stand des Gesetzes v. 05.12.2008 I
    2346 Art. 2 mit der Einschränkung:
    “Gesetz zu den Zusatzprotokollen des Genfer Rotkreuz-Abkommen Art. 3
    Dieses Gesetz gilt, vorbehaltlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen
    Republik, des Vereinigten Königreiches Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten
    Staaten von Amerika auf dem Gebiet der Sicherheit und des Status, auch im Land Berlin, sofern
    das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.”
    Die Vereinigten Staaten von Amerika haben u. a. vorbehaltliche Rechte gegen dieses Gesetz
    angemeldet, in dem diese den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag nicht
    beigetreten sind.
    In dem 6. Überleitungsvertrages von Berlin v. 25.09.1990 BGBl. S. 1274 Art. 3 (4) ist zwar
    festgehalten: “Klagen gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik
    Deutschland zu richten. Klagen dieser Behörden werden von der Bundesrepublik Deutschland
    erhoben.”
    Dies gilt jedoch nur soweit deutsches Recht betroffen ist. BGBl. S. 1274 v. 25.09.1990 Art. 3 (4).
    “Die deutschen Gerichte sind nach Maßgabe des deutschen Rechts für Streitigkeiten zuständig,
    die sich aus Arbeitsverträgen (einschließlich der damit zusammenhängenden
    Sozialversicherungsstreitigkeiten) oder Verträgen über Lieferungen und Leistungen ergeben, die
    vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte geschlossen worden
    sind.”
    Soweit deutsches Recht betroffen ist, führen wir bereits Klagen vor Arbeitsgerichten.
    In dem hier vorliegenden Fall geht es jedoch nicht um die Verletzung von deutschem Recht,
    sondern um die Verletzung internationaler Verträge, die der Freistaat Danzig zusammen mit den
    Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und
    2
    Nordirland, der Französischen Republik, der Russischen Föderation, der Republik Polen, dem
    Deutschen Reich und anderen Staaten ratifiziert hat.
    Die Verletzung des hier angesprochenen Briand-Kellogg-Paktes gegenüber dem Freistaat Danzig
    führte zu den IMT Statuten der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und zu Todesstrafen dafür.
    Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist die Bundesrepublik Deutschland bezüglich
    Verletzung dieses Vertrages nicht zu verklagen. Auch die Haager Landkriegsordnung sehen wir
    verletzt. Aber auch in diesem Fall kann die Bundesrepublik Deutschland nicht verklagt werden,
    nicht nur weil diese niemals der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist, sondern weil diese
    aus formellen Gründen niemals beitreten kann. Dazu müsste die Bundesrepublik Deutschland
    eigene militärische Oberhoheit besitzen, um als Kriegsteilnehmer im Sinne der Haager
    Landkriegsordnung zu gelten.
    Dazu müsste die BRD jedoch eine in freier Wahl bestimmte Verfassung haben und nicht nur ein
    von den Besatzungsmächten erlassenes Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit
    Besatzungsvorbehalten die bis heute gelten (siehe bereits zitiertes Gesetz zu den
    Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen).
    Wie bereits vorher festgestellt, gelten die Rechte und Verantwortlichkeiten der drei Mächte auch
    deutlich wiederholt mit Art. 4 des 2. Bundesbereinigungsgesetzes v. 23.11.2007 fort.
    Somit ist Art. 24 (3) des Grundgesetzes bisher in den angesprochenen Fällen nicht erfüllt und
    Klage ist deshalb gegen die drei Staaten zu führen, bzw. stellvertretend gegen die
    Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika.
    Da wir nach der Danziger Verfassung keinerlei militärische Einrichtungen haben dürfen und selbst
    die Verleihung von Orden gegen die Verfassung verstößt, bleiben uns nur polizeiliche
    Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen.
    Anmerkung: Nach Art. 49 der Verfassung des Freistaates Danzig, darf diese Verfassung nur mit
    ausdrücklicher Genehmigung des Völkerbundes, bzw. der Nachfolgeorganisation, der UNO
    geändert werden. Eine Zustimmung einer Änderung ist nie erfolgt.
    Wir fordern daher die Vereinigten Staaten von Amerika zu einer Stellungnahme auf, zumindest
    jedoch dazu auf eine offizielle Verzichtserklärung abzugeben, dass polizeiliche Maßnahmen des
    Freistaates Danzig gegen Behördenmitarbeiter der Bundesrepublik Deutschland nicht mit
    militärischen Mitteln behindert werden.
    Wir haben die Absicht, diejenigen, die gegen unsere hoheitlichen Einrichtungen vorgehen, vor
    Gericht zu stellen, diese notfalls durch unsere Polizeikräfte vorladen zu lassen und natürlich zu
    verhaften, falls diejenigen die sich unter den Schutz des Freistaates Danzig und damit unter
    deutsches Recht gestellt haben, von einem unabhängigen Gericht dazu verurteilt werden.
    Ebenso werden wir diejenigen zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen, die den Schutz des
    Freistaates Danzig und damit den Schutz des deutschen Rechtes missachten.
    Vergessen wir nicht, engagierte Bürger haben festgestellt, dass Gerichtsprotokolle der BRD
    massiv gefälscht werden und kriminelle Richter weiter im Amt bleiben, obwohl diese
    Vorkommnisse intensiv angemahnt wurden.
    Nach dem 2. BMJBBG Art. 4 § 1 (Aufhebung u. a. Art. 116 GG und 34 GG) hat sich der Freistaat
    Danzig innerhalb der BRD neu organisiert und dies den Vereinten Nationen und den Botschaften
    der Vier Mächte mitgeteilt.
    Für die in gesetzlichen Bestimmungen weniger Bewanderten zur Erklärung:
    Art. 116 GG besagt, dass auch Staatsbürger des Freistaates Danzig Deutsche im Sinne des
    Grundgesetzes sind. Dazu wurde deutsches Recht, gemäß Art. 116 GG der Danziger Verfassung
    3
    über Grundgesetzartikel 25 [Völkerrecht vor Bundesrecht] und Einführungsgesetz zum
    Bürgerlichen Gesetzbuch Art. 6 [Anwendung deutschen Rechtes] in der BRD festgeschrieben.
    Wie bereits erwähnt, findet deutsche Rechtsanwendung nicht mehr in Behörden und Justiz der
    BRD statt. Das Inkrafttreten der Gerichtsverfassung, der Zivilprozessordnung und der
    Strafprozessordnung wurde durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 aufgehoben.
    Verbunden mit der Aufhebung von allem was nicht Art. 73, 74 und 75 des Grundgesetzes
    zuzuordnen ist und Landes- oder Bundesrecht ist, durch Art. 4 des 2. BMJBBG v. 23.11.2007
    wurde damit auch aufgehoben Art. 116 [Deutsche im Sinne des Grundgesetzes] und Art. 34 GG
    [Staatshaftung]. Deshalb haben Bürger des Freistaates Danzig wieder den Freistaat Danzig im
    Bereich des Grundgesetzes neu organisiert.
    Erhalten wir keine Antwort bis zum 01.09.2011 von Ihnen, beabsichtigen wir folgende Klage
    gegen die Vereinigten Staaten von Amerika zu führen, mit einer Schadensersatzsumme von 489
    Milliarden €, bzw. entsprechend mindestens drei unabhängigen Hoheitsgebieten in der jeweiligen
    Größe des Freistaates Danzig, mit entsprechender Infrastruktur des Freistaates Danzig im Anhalt
    an beiliegendem Friedensvertrag.
    Bis dahin beanspruchen wir die Personalhoheit (auch Finanzhoheit) über jeden, der sich der
    Hoheitsgewalt des Freistaates Danzig unterstellt hat, auch auf dem Gebiet der Vereinigten
    Staaten von Amerika.
    Die Klage wird in etwa folgendermaßen geführt:
    Tatbestand:
    Am Donnerstag, den 14.07.2011 verletzten Bedienstete der BRD wissentlich und vorsätzlich
    Hoheitsrechte des Freistaates Danzig.
    Die Vereinigten Staaten von Amerika wurden mehrfach davon unterrichtet, dass die BRD
    systematisch eine Rechtsanwendung praktiziert, die zu Ergebnissen führt, die mit deutschem
    Recht unvereinbar ist. Die BRD übt damit keine Hoheitsgewalt mehr über Bürger des Freistaates
    Danzig und denjenigen, die sich unter dem Schutz des Freistaates Danzig gestellt haben, aus.
    Denn die Verfassung des Freistaates Danzig garantiert deutsches Recht [Art. 116] und dass diese
    Verfassung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Völkerbundes, bzw. des Rechtsnachfolgers
    des Völkerbundes, die Organisation der Vereinten Nationen geändert werden kann.
    Diese Regelung wurde niemals aufgehoben. Weder haben Bürger des Freistaates Danzig diese
    Aufhebung beantragt, noch hat der Völkerbund eine Aufhebung dieser Regelung gegenüber den
    Bürgern des Freistaates beschlossen oder/und bekanntgegeben.
    Anträge auf Prüfung:
    1. Der Briand-Kellogg-Pakt wurde am 11.09.1929 vom Freistaat Danzig ratifiziert.
    Beweis: Ratifizierungsurkunden
    2. Der Briand-Kellogg-Pakt schützt den Freistaat Danzig vor feindlichen Übernahmen.
    Beweis: Ratifizierungsurkunden von den Vereinigten Staaten von Amerika,
    dem Deutschen Reich,
    der Russischen Föderation und weiteren.
    Beweis: Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse: Hier: Verbrechen gegen den Frieden
    3. Die Verfassung des Freistaates Danzig garantiert deutsches Recht.
    4
    Beweis: Art. 116 der Verfassung des Freistaates Danzig
    4. Die Verfassung des Freistaates Danzig kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
    Völkerbundes geändert werden.
    Beweis: Art. 49 der Verfassung des Freistaates Danzig
    5. Die Verfassung des Freistaates Danzig wurde nie mit Zustimmung des Völkerbundes geändert.
    Beweis: Völkerbundsitzungsprotokolle.
    6. Bürger des Freistaates Danzig unterliegen nur der Hoheitsgewalt des Freistaates Danzig oder
    deutschem Recht.
    Beweis: Verfassung des Freistaates Danzig Art. 76 Kein Staatsangehöriger darf einer anderen
    Regierung zur Verfolgung oder Bestrafung ausgeliefert werden.
    Beweis: Art. 43 der HLKO
    Beweis: Art. 48 der HLKO
    7. Den Bürgern des Freistaates Danzig wurden die Rechte der Danziger Verfassung, hier auf
    deutsches Recht und Freiheit vor jeglicher militärischer Verpflichtung durch das Grundgesetz,
    Stand 1950 zugesichert.
    Beweis: Grundgesetz der BRD in der Fassung von 1950;
    Beweis: Speziell Art. 116 GG
    Beweis: Art. 6 EGBGB
    8. Die Bundesrepublik wendet ein Recht an, das zu Ergebnissen führt, dass mit deutschem Recht
    unvereinbar ist.
    Beweis. Verfahren Amtsgericht Coburg Az.: 3 Ds 106 Js 7394/04
    (Anmerkung: Falsche Anklageschrift, Unterschlagung von Beweisen, massive Falschbeurkundung
    im Amt, uneidliche Falschaussage, Entzug jeglichen gewählten Rechtsanwaltes, Entzug der
    Rechtsanwaltszulassung, etc., etc..
    Beweis: Fall Görgülü – nachgewiesene Rechtsbeugung des gesamten 2. Senats des
    Oberlandesgerichts Naumburg ohne gerichtliche Klärung
    Beweis: Massaker von Kunduz – Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung und gegen
    militärischen Oberbefehl- ohne gerichtliche Klärung
    9. Wegen des Versuchs Hoheitsrechte über den Freistaat Danzig zu erlangen, wurden die
    Verantwortlichen in Nürnberg 1945 gehängt.
    Beweis: Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse wie vor.
    10. Bürger des Freistaates Danzig, die sich immer für dessen Erhalt eingesetzt haben, wurden
    nicht wie andere enteignet.
    Beweis: Gerichtsurteil aus den Niederlanden – Urteil des Raad het Rechtsherstel v. 28.8.1956,
    Beweis: Schreiben der Schweizerischen Verrechnungsstelle, Abteilung für die Liquidation
    deutscher Vermögenswerte v. 09.02.1953 an Dr. Sternfeld
    Beweis: Entschädigung von Tom von Prince durch die Vereinten Nationen
    11. Die angeführten Fälle beweisen, dass die staatsbürgerlichen Rechte der Danziger weiterhin
    international anerkannt sind.
    Beweis: wie vor
    Beweis: Art. 25 GG
    12. Dies wurde von Seiten Danziger Staatsbürger angemahnt, jedoch nicht beachtet.
    Beweis: Bund für das Recht (www.bund-fuer-das-recht.de).
    13. Deshalb hat sich nach dem von den Besatzungsmächten erlassenen 2.
    Bundesbereinigungsgesetz Art. 4 “Geltung des bereinigten Besatzungsrechts” der Freistaat
    Danzig innerhalb der BRD neu formiert.
    Beweis: UNO New York
    Beweis: Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Botschaften.
    5
    14. Die Bundesrepublik Deutschland kann keinen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich
    schließen.
    Beweis: Art. 116 GG – Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind auch Reichsdeutsche
    15. Die Bundesrepublik kann keinen Friedensvertrag mit dem Freistaat Danzig schließen.
    Beweis: Art. 116 GG – Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind auch Bürger des Freistaates
    Danzig.
    16. Die Bundesrepublik Deutschland kann keinen Friedensvertrag mit der Republik Polen
    schließen.
    Beweis: Art. 116 GG
    17. Der Freistaat Danzig kann mit dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag schließen.
    Beweis: Briand-Kellogg-Pakt
    18. Der Freistaat Danzig hatte das Recht sich nach dem Erlass des 1.
    Bundesbereinigungsgesetzes und der damit verbundenen Aufhebung des Inkrafttretens der
    Gerichtsverfassung, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und mit dem 2.
    Bundesbereinigungsgesetz (Aufhebung alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen ist)
    sich innerhalb der Bundesrepublik neu zu organisieren, nachdem bewiesen wurde, dass Justiz
    und Behörden der BRD ein Recht anwenden, dass zu Ergebnissen führt, das unvereinbar mit
    deutschem Recht ist.
    Beweis: 1. BMJBBG
    Beweis: 2. BMJBBG Art. 4
    Beweis: http://www.bund-fuer-das-recht.de
    19. Der Freistaat Danzig hat sich nach dem 2. BMJBBG neu organisiert.
    Beweis: UNO New York
    Beweis: Botschaften der drei Mächte
    20. Der Freistaat Danzig hat sich nach dem Massaker von Kunduz und dem Datendiebstahl aus
    der Schweiz auch außenpolitisch von der BRD distanziert.
    Beweis: Schweizer Bundesrat
    21. Seit dem 01.12.2010 erhebt der Freistaat Danzig Steuern.
    Beweis: Regierung der BRD, Kanzleramt und andere.
    Die offizielle Seite der BRD erhebt keine Einwände, wenn Bürger des Freistaates Danzig und
    diejenigen, die sich diesem Recht unterstellt haben, an die BRD gezahlte Steuern, auch
    Umsatzsteuern zurückverlangen.
    Beweis: Regierung der BRD, Bundesfinanzministerium und andere.
    22. Nun ist die BRD bewusst und gezielt gegen Bürger und Einrichtungen des Freistaates Danzig
    vorgegangen.
    Beweis: vorsorgliche Anzeige wegen rechtswidriger Amtshilfe
    Beweis: Anzeige wegen Anstiftung zum Raubmord und Beihilfe dazu.
    Beweis: Raub von Gegenständen des Freistaates Danzig
    Der Freistaat Danzig bewertet dies als Verstoß gegen den Briand-Kellogg-Pakt.
    23. Da die BRD der juristische Vertreter der drei Staaten ist (BGBl. S. 1274, v. 25.05.1990 Art. 3
    (4)), und die drei Staaten den Briand-Kellogg-Pakt ratifiziert haben und schließlich im 2. BMJBBG
    Art. 4 § 3 die Verantwortlichkeiten der Besatzungsmächte bestätigt wurden, erinnern wir hiermit
    daran und fordern die Vereinigten Staaten von Amerika zur Erklärung auf, dass sich keine
    militärischen Einheiten der Nato den Behörden des Freistaates Danzig in den Weg stellen
    werden.
    Beweis: Schreiben
    6
    24. Die Kapitulationserklärung der Wehrmacht verweist auf Verantwortlichkeiten der UNO hin:
    4. Diese Kapitulationserklärung stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine
    Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen
    festgesetzt werden und die Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen
    werden.
    Aus formellen Gründen hat die SS gegenüber dem Freistaat Danzig kapituliert, mit der Bedingung
    Friedensverhandlungen zu führen.
    Beweis: Kapitulationserklärung
    25. Auf dieser Grundlage wurde ein Friedensvertrag zwischen dem Freistaat Danzig und dem
    Deutschen Reich geschlossen.
    Beweis: Friedensvertrag des Freistaates Danzig mit dem Deutschen Reich
    26. Ein völkerrechtlich anerkanntes Parlament kann nur dann gewählt werden, wenn die
    Besatzungstruppen in dem besetzten Gebiet auf ein Maß reduziert wurden, dass keine effektive
    Gewalt mehr ausgeübt werden kann.
    Dies liegt nicht vor.
    Beweis: Die amerikanischen Besatzungstruppen führen im Wesentlichen vom Boden der BRD die
    Kriege in Afghanistan und im Irak. Wenn eine Besatzungsmacht vom besetzten Land aus Krieg
    führt, ist die Truppenstärke im besetzten Gebiet auf jeden Fall so groß, dass eine gewählte
    Regierung nicht souverän entscheiden kann, was ja auch durch das 2. BMJBBG Art. 4 bewiesen
    ist.
    Ebenso, wie ja durch Art. 3 (4) des 6. Überleitungsvertrages bezüglich Berlins v. 25.09.1990,
    BGBl. S. 1274 festgelegt ist, dass die Regierung der BRD der juristische Vertreter der drei Mächte
    ist.
    27. Zur Ratifizierung des Friedensvertrages müssen die amerikanischen Besatzungstruppen den
    Boden des Deutschen Reiches verlassen. Bis dahin betrachtet der Freistaat Danzig die
    Bundesrepublik im gesamten als Hoheitsgebiet gemäß Art. 116 GG und Art. 6 EGBGB, nachdem
    der Freistaat Danzig überreichlich bewiesen hat, dass die BRD sich nicht an die genannten,
    elementaren Zusicherungen hält. Die BRD hat sich definitiv vom Boden der Haager
    Landkriegsordnung und damit von allem was in der BRD als Recht gilt entfernt.
    Beweis: wie vor
    28. Der Anlass von Behörden der BRD gegen offizielle Stellen des Freistaates Danzig
    vorzugehen, ist offensichtlich der, dass der Freistaat Danzig wesentlich effektiver und billiger alle
    staatlichen Leistungen erbringt, als dies die Regierenden der Bundesrepublik jemals konnten.
    Beweis: Kontrolle der Justiz, z. B. durch Tonprotokolle
    Beweis: Ausübung der Justiz, siehe Urteil Az.: 118 Js 181/08 des Amtsgerichts Coburg
    Beweis: Kontrolle der Grundbücher (siehe Anlage)
    Beweis: Führung der Grundbücher
    Beweis: Erstellen von Dokumenten, z. B. Ausweise
    Beweis: Erteilen von Aufträgen an die Polizeidienststellen mit Vorgabe der Haushaltsmittel
    Beweis: Z. B. Polizeidienststelle Forchheim
    Beweis: Steuererhebung 2,4% Umsatzsteuer, 2,5% Einkommensteuer,
    Einbehaltung von 50% der BRD Steuern für weitere Zwecke, wie Sozialhilfe, Schule, etc..
    29. Dabei erhält der Freistaat Danzig Unterstützung von der Beamtenschaft der BRD.
    Diese werden jedoch genötigt gegen Gesetze zu verstoßen.
    Beweis: Z. B. der Herr Rechtspfleger Welsch des Amtsgerichts Coburg, der sich selbst wegen
    Verstoß gegen die Rom Statuten angezeigt hat. Diese Anzeige wurde aber von dem ehemaligen
    Landgerichtspräsidenten Dr. Eichfelder nicht weitergeleitet.
    Die Justizangestellte Geier vom Amtsgericht Coburg hat sich selbst wegen Falschbeurkundung
    angezeigt. Aber die “Staatsanwaltschaft” hat das Verfahren nicht weitergeführt.
    Ebenso Justizsekretärin Göring.
    7
    Der Gerichtsvollzieherin Wagner wurde noch vom Amtsgerichtsdirektor Lohneis des Amtsgerichts
    bescheinigt, dass sie Straftaten im Amt begeht.
    Kriminalhauptkommissarin Yvette Pfeiffer wurde wegen der Verfolgung unserer Anzeige bei vollen
    Bezügen vom Dienst suspendiert, weil sie ermittelt hat.
    Rechtsanwalt Olaf Pfalzgraf wurde die Zulassung entzogen, weil er in dem Verfahren 3 Ds 106 Js
    7394/04 des Amtsgerichts Coburg ein Klageerzwingungsverfahren angestrengt hatte, etc., etc..
    Um es in Zahlen auszudrücken: Von über 1000 amtlichen Schreiben der BRD, die der Bund für
    das Recht, bzw. der Freistaat Danzig überprüft hat, waren nur drei richtig.
    Beweis: Praktisch jedes Schreiben von BRD Justiz und anderen Behörden.
    30. Dagegen hat allein der Senatspräsident des Freistaates Danzig seit dem Jahr 2006 über 2000
    Schreiben an Behörden der BRD gefertigt.
    Die Behörden der BRD konnten in keinem einzigen Schreiben einen sachlichen oder förmlichen
    Fehler nachweisen.
    Beweis: Schreiben
    31. Der Freistaat Danzig hat also ausreichend bewiesen, als vorgesetzte Behörde in der Lage zu
    sein, effektive Regierungsarbeit zu leisten.
    Beweis: wie vor
    32. Sabotiert wird dies von einer kleinen Gruppe.
    Beweis: Strafanzeigen von Behördenmitarbeiter wie vor
    33. Es gilt: Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 BGB
    BGB § 677 Pflichten des Geschäftsführers. Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von
    ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen,
    wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen
    Willen es erfordert.
    BGB § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn. Ein der
    Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn
    ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen
    Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt
    werden würde.
    Weiter gilt:
    Strafgesetzbuch § 232 c Unterlassene Hilfeleistung. Wer es unterlässt zu helfen, obwohl die
    Hilfeleistung möglich ist, wird bestraft.
    StGB § 113 (3) Wiederstand gegen die Staatsgewalt ist zulässig, wenn die Staatsgewalt illegal
    handelt.
    Der Freistaat Danzig handelt auf dem Gebiet der BRD also nach allem was Recht ist.
    Beweis. wie vor
    34. Die rechtmäßigen Handlungen des Freistaates Danzig werden wiederholt von Behörden der
    BRD behindert.
    Beweis: Einziehung von Kfz Kennzeichen des Freistaates Danzig (allerdings wieder
    ausgehändigt).
    35. Letzte Handlung: Der Freistaat Danzig hat auf seiner Senatsbesprechung am Mittwoch, den
    13.07.2011 um 22 Uhr beschlossen ein Bankgebäude mit Tresor zu erwerben. Am 14.07.2011
    marschierte die Polizei der BRD mit einem ungültigen Hausdurchsuchungsbefehl (es lässt sich
    nicht einmal ausmachen, wer den angeblichen Durchsuchungsbeschluss falsch beurkundet hat) in
    die Zentrale des Freistaates Danzig ein, um Unterlagen des Freistaates Danzig, einschließlich
    Gerätschaften aus dem Haus zu schleppen.
    Beweis: Protokoll
    36. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Briand-Kellogg-Pakt. Es greifen deshalb wieder die
    IMT Statuten, wie diese 1945 festgelegt wurden.
    Beweis: wie vor
    8
    37. Wir sehen mit dem Raub vom Eigentum des Freistaates Danzig alle wesentlichen Punkte der
    IMT Statuten als erfüllt an.
    a) Verstoß gegen den Frieden:
    Der Freistaat Danzig handelt zu keinem Zeitpunkt konspirativ. Im Gegenteil, der Freistaat Danzig
    hat immer allergrößten Wert darauf gelegt all seine Maßnahmen vorher allen möglichen Stellen
    vorab bekanntzugeben.
    Beweis: Unter anderem, Regierung der Vereinigten Staaten, Regierung BRD
    Beweis: Vereinte Nationen New York
    Es hätte also im Zweifel genügt nachzufragen.
    Beweis: wir vor
    b) Kriegsverbrechen – siehe hier Verstoß gegen Art. 23 der HLKO
    Beweis: Anzeige wegen rechtswidriger Amtshilfe
    c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit
    Beweis: Kollektive Anstiftung zum Raubmord.
    38. Mit dem 2. BMJBBG v. 23.11.2007 Art. 4 § 2 wurde die Aufhebung des Kontrollratsgesetzes
    Nr. 10 wieder aufgehoben und ist damit wieder in Kraft.
    Beweis: 2. BMJBBG Art. 4 § 2
    39. Falls eine schnelle Ratifizierung des Friedensvertrages an dem mangelnden Rückzug der
    Vereinigten Staaten scheitern sollte, haben Bürger des Freistaates Danzig Anspruch auf eigene
    Hoheitsansprüche auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika.
    Beweis: Haager Landkriegsordnung
    Beweis: Verfassung des Freistaates Danzig
    Beweis: Briand-Kellogg-Pakt
    40. Bürger des Freistaates Danzig haben deshalb auch Hoheitsansprüche innerhalb der
    Vereinigten Staaten von Amerika, bis zum vollständigen Abzug der militärischen Streitkräfte aus
    der BRD.
    Beweis: wie vor
    41. Solange die Vereinigten Staaten von Amerika dem Freistaat Danzig kein souveränes
    Territorium zur Verfügung stellen, unterliegt jeder der seine Steuern an den Freistaat Danzig
    entrichtet, der Hoheitsgewalt des Freistaates Danzig und damit keiner weiteren Steuerpflicht, auch
    in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht.
    Beweis: wie vor
    42. Dem Freistaat Danzig ist in Art. 4 der Verfassung deutsch als Amtssprache garantiert.
    Regelungen außenpolitischer Querelen durch den Senat des Freistaates Danzig sind ebenfalls in
    der Verfassung des Freistaates Danzig nicht vorgesehen, sondern sollten durch einen
    Hochkommissar der Vereinten Nationen und über einen souveränen polnischen Staat geklärt
    werden.
    Beweis: Friedensvertrag von Versailles (Pariser Vorortverträge v. 1919)
    Beweis: Vertrag zwischen dem Freistaat Danzig und der Republik Polen v, 1920
    Beweis: Verfassung des Freistaates Danzig
    Beweis: Fehlender Friedensvertrag von Polen
    Anmerkung:
    Wir haben deshalb größte Aversionen in einer anderen Sprache zu kommunizieren.
    Übersetzen Sie deshalb bitte dieses Schreiben und leiten es an Herrn Präsident Barack Obama
    weiter.
    9
    Nennen Sie uns bitte einen Zeitplan für den Abzug Ihrer militärischen Einheiten oder auf welchem
    Territorium wir unsere Hoheitsrechte auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika
    ausüben können.
    Mit vorzüglicher Hochachtung
    10

  9. killignorance schreibt:

    Ich kann aus der Antwort des gerichts Stuttgart-Bad Cannstadt keinen Erfolg oder überhaupt irgendwelche Zwischenresultate erkennen.

  10. Holger Breit schreibt:

    Ich kann dem was Peter hier gerade geschrieben hat eigentlich nur zustimmen!
    Des Weiteren bleibt auch festzustellen, dass auch hier die Richterin ihr Schreiben nicht eigenhändig unterschrieben hat, womit dann eigentlich ja schon wieder die Rechtsunwirksamkeit dieses Schreibens gegeben ist! Da stellt sich mir die Frage, was ihr denn jetzt als Erfolg hier verbucht!??

    • Marcus schreibt:

      Richtig, siehe beispielsweise hier zum Thema Unterschriften:
      BGH – Urteil wegen fehlender Unterschrift eines beteiligten Richters aufgehoben
      ———————-
      Die nachfolgenden Darstellungen gehen davon aus, daß das Verfahrensrecht für den Bereich der „Urteile” — hier die Zivilprozeßordnung — ZPO — noch existent wäre, was aber offenkundig nicht der Fall ist (nicht Thema dieses Beitrages).

      Scheinverfahren und Scheinurteile können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen.

      Weiteres zum Thema fehlende Unterschriften:
      Vgl.: BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 — II ZR 101/ 05; OLG München Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

      Vgl.: BGH, 11.07.2007 — XII ZR 164-03 Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.

      Vgl.: OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02 Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozeßarten anerkannten Grundsatz, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil — wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt — „nicht mit Gründen versehen” ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.

      Vgl.: OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06

      Vgl.: LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02

      Wußten Sie, daß „Urteile” ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und das diese keinerlei Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind?

      Die Anforderungen, die an ein Urteil zu stellen sind, ergeben sich § 315 (1) ZPO: § 315 Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

      Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift: § 275 (2) Strafprozessordnung Urteil SenE v. 04.03.2005 — 8 Ss 16/05 § 117 (1) Verwaltungsgerichtsordnung BVerwG, Urteil vom 6. 1. 2009 — 8 C 6. 08

      Eine weitere Möglichkeit völkerrechtswidrige Scheinurteile herbeizuführen ist, wenn eine sog. „Nichtpartei” ins Rubrum aufgenommen wird. — Die Umstände hierbei können vielfältig sein; es ist sogar schon vorgekommen, dass sogar ein Anwalt die Aufnahme einer Nichtpartei ins Rubrum vor Gericht beantragt hat.

      Vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht Az.: 5 U 118-06 Verfahrensfehlerhaft ist die angefochtene Entscheidung weiter deswegen, weil es sich bei ihr um ein Scheinurteil handelt (Zöller/Gummer/Hessler, § 538 ZPO Rn. 29). Ein solches Scheinurteil liegt dann vor, wenn — wie hier — eine Nichtpartei ins Rubrum aufgenommen worden ist (Zöller/Gummer/Hessler, vor § 511 ZPO Rn. 36).

      Zum Thema Scheinbeschlüsse:

      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluß ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

      Anmerkung:
      Der im Bericht des Hessischen Rundfunks erwähnte Beschluß des BGH ist hier zu finden …
      BGH – Beschluß des 2. Strafsenats vom 27.10.2010 – 2 StR 331/10 -
      http://bit.ly/r9sgdB

      … und als Download (*.pdf-Datei), hier:
      http://www.multiupload.com/FZ8W4O3EE6
      ———————-
      Fazit: Sogar mehrere BRD-Sondergerichtsbarkeiten haben schon erkannt – ohne Unterschrift ist nichts gültig!!!

      • Marcus schreibt:

        Ups, Hyperlink vergessen:
        BGH – Urteil wegen fehlender Unterschrift eines beteiligten Richters aufgehoben

  11. Pingback: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erkennt Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh an | Ralf Keser

  12. Pingback: Staatlich Selbstverwaltung « deutschland-luege

  13. IrOn schreibt:

    meine meinung ist!
    so lange wir hier in der brd sind, solange die shaef gesetze und die feindstaatklausel aktiv ist .. so lange ist jeder deutsche beschlagnahmt von den usa! da ist es egal ob du zur brd gehörst oder unter selbstverwaltung stehst!!!
    wir sind geschützt durch den schutz des deutschen reiches gehst du nun aber in selbstverwaltung legst du genau diese staatsnaghörigkeit ab nämlich die des deutschen reiches!!!! Das ist unser schutz!
    geht in selbstverwaltung und schaut euch an wie die EU mit staatenlosen umgeht!
    ihr habt keine grundrechte mehr! im moment läufts vielleicht noch ganz gut für euch aber was ist ab 2012?
    ihr werdet die augen noch aufmachen und wenn wir wieder das deutsche reich sind….. passt lieber auf das ihr dort nicht las vaterlandsverräter gilt!!
    unsere staat ist dsa deutsche reich mt der verfassung von 1871! in der grenze von 1914!
    und diesen schutz legt ihr ab!

    • Selbstverwaltung schreibt:

      Das Deutsche Volk ist seit 2005 in die Freiheit entlassen worden.
      Die BRD in Deutschland, hält mit Ihren PERSONAL-Ausweisen, dass Deutsche Volk gefangen. Die BRD in Deutschland kann die Selbstverwaltungen nicht richtig anerkennen, da die BRD in Deutschland selbst kein Staat ist, kein Staatsgebiet und Staatsvolk hat. Die UN/RES 56/83 ist anerkannt und wurde schon vor dem (ISTGH-ICC) angewendet. Es exestiert ein Schreiben aus der Schweiz, in dem das Gegenteil behauptet wird, dass ist schlichtweg falsch. Die BRD in Deutschland ist ein Diktatur und agiert nur noch nach dem HANDELSRECHT und dieses kennt keinen Geltungsbereich und Staatsgebiet.
      KEIN *AMTS-GERICHT* in der BRD in Deutschland kann eine Amts-Legitimation nachweisen !!! Das Deutsche Volk wird von der BRD in Deutschland an der Nase herumgeführt. Die sog. *Beamten* in der BRD in Deutschland sind keine echten *Beamte* und fürchten mit Recht um Ihre sog. Beamtenbezüge, die sie zu 100% nicht erhalten werden, da die BRD in Deutschland faktisch *Pleite* ist !!!
      Menschenrechte gibt es in der BRD nicht (Juristische Personen sind tote Gegenstände und diese brauchen keine Rechte) sondern nur in Deutschland bzw. im Deutschen Reich 1871. Und 2012 wird sich die BRD in Deutschland entgültig vom Acker machen, dass wird 2012 passieren !

    • Selbstverwaltung schreibt:

      Das Deutsche Volk ist FREI, die Selbstverwaltungen stehen unter dem Schutz des Deutschen Reiches 1871, und haben die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches. In der BRD in Deutschland gibt es keine Staatsangehörigkeit da die BRD kein Staat ist.
      Jeder Deutsche der in Deutschland gebohren wird hat automatisch die Staatsangehörigkeit *Deutsches Reich 1871*, diese wird Ihn sofort mit Geburt von der BRD in Deutschland entzogen. Siehe PERSONAL-Ausweis und Statusminderung der Person in eine tote Sache der *Juristischen-Person*…

  14. EDi schreibt:

    Alles wieder nur Augenwischerei!
    Die SV ist nur als “alias” anzusehen, wie eine “Firmierung” und nichts weiter!
    Würde man die SV anerkennen, wäre das Verfahren jetzt schon beendet, da BRD Recht unzutreffend wäre und Rechtsmittelstillstand eintretten würde.
    So aber muss man Peter und Co. zustimmen, BRD recht gilt auch für nicht Deutsche, egal welcher Nationalität egal ob Nigerianer oder Selbstverwaltung nach UN!
    Fazit, hier wurde nichts Anerkannt, sondern die Absender in ihrer Selbstdarstellung nur Wiedergegeben!
    Bei einer SV wären diese nicht unter Klage zu stellen, da in einer Gesellschaft der Geschäftsführer bzw. Prokura Haftet, es wäre also erst mal der Legitime Anspruch und der Anspruchsteller zu ermitteln. Mehr oder minder sagt das auch der Beschluß aus, die Klage soll begründet werden, das gehört nach ZPO dazu!
    Die Sache wird entweder aus Unzuständigkeit, oder aus Erfolgslos, evt. als Unbegründet, abgewiesen. Bin mal Gespannt…
    KLG EDi

  15. Selbstverwaltung schreibt:

    Und was das Amtsgericht in diesem Fall entscheidet ist egal, das es keine Legitimation hat daher ist es wurscht wie dieses Amtsgericht entscheidet. Amtsgerichte in der BRD in Deutschland sind ja nicht mal in der Lage, Ihre Beschlüße und Urteile *RECHTSKRÄFTIG* zu machen.
    Gegen einen Beschluß oder Urteil würde ich unverzüglich internationale Strafanzeige und evt. einen internationalen Haftbefehl beim ICC beantragen.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Bei aller Zustimmung zu Ihren Beiträgen scheint mir noch immer nicht eindeutig geklärt zu sein, auf welche Verfassung sich ein Deutscher denn nun richtig beruft – abgesehen davon, daß es klar ist, daß das “Grundgesetz” keine sein kann.

      Hierzu bestehen – soweit mir ersichtlich – 3 verschiedene Ansätze :

      - Weimarer Reichsverfassung von 1919
      - Reichsverfassung von 1871 und
      - Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Version 1949 des “Deutschen Volkskongreß”, nicht : die “sozialistische Verfassung” von 1968)

      Wer kann helfen ?

  16. Peter schreibt:

    Mir erscheint dies einfach:
    die nicht erwähnte Paulskirchenverfassung vom 28.3.1849, welche auch im RGBl. korrekt publiziert wurde – ist die nie aufgehobene Verfassung des deutschen Volkes.

    Mit der 1949 sollte das gesamte Deutschland ( DR ) in Deutsche Demokratische Republik umbenennen ( nachher wurde es nur Mitteldeutschland und bekam dann die „sozialistische Verfassung“ von 1968 {welche in vielen Bereichen darauf basiert} – welche im Juli 1990 von Eduard Schewardnadse aufgehoben wurde ).

    Beide: 1849 und 1949 basieren auf dem Willen des Volkes.

    Die 1871 “Verfassung” ist das monarchische Gesetz Nr. 628 und basiert auf der militärischen Zerschlagung – also Ermordung von Mitgliedern der Nationalversammlung der Paulskirche.
    Mit Anerkennung des 1871 “Verfassungs”-Gesetzes wird auch die Ermordung von Mitgliedern der Nationalversammlung als korrktes, legitimes Mittel anerkannt – für mich unmöglich.
    Die 1919 hat ebenso wenig einen Gültigkeitsbereich ausgewiesen, wie das GG heute – damit gilt es überall oder NIRGENDS; zudem ist es eine Folge des Versailler Diktates und kein “Ausfluß eines souveränen” Volkswillens.
    Gruß Peter

    • Selbstverwalter schreibt:

      Hallo Peter,

      Ihre Antwort verblüfft mich völlig.

      Die 1849er Verfassung der Paulskirche bringen Sie noch mit ins Spiel ?

      Basierend auf dem Hambacher Fest von 1832 mit den Nationalfarben GOLD-ROT-SCHWARZ ?
      “Weimar”, “Bonn”/”Berlin” drehen diese Farben bekanntlich auf den Kopf !
      Sind das nicht die Farben der sog. “großdeutschen Lösung”, also inklusive Österreichs ?

      Wer saß denn im “Paulskirchenparlament” ?

      Das gesamte, deutsche Volk ?

      Wo hatte – würde mich ernsthaft interessieren – die 1949er-DDR-Verfassung (mit, oder ohne Anführungszeichen ?) einen “Geltungsbereich” ? Ich konnte ihn nicht finden !

      Wie stehen Sie – auf dem Hintergrund der genannten 1949er DDR-Verfassung zur Aussage Walter Ulbricht (SED) ? :

      Es muss demokratisch aussehen, doch wir müssen alles in der Hand haben.

      — Wie argumentieren Sie, oder würden argumentieren, wenn man Ihnen gegenüber behaupten würde, “unser Grundgesetz” sei ja die “richtige Verfassung” ???
      Sicherlich nicht mit Zustimmung ! Aber mit welcher ???

      Es scheint mir, auf dem Hintergrund der Entstehungsgeschichten diverser, deutscher Verfassungen immer einen berechtigten Einwand zu geben.

      Die Verwirrung steigt……

  17. Peter schreibt:

    Hallo Selbstverwalter
    kennen Sie ein Gebäude, welches ein ganzes Volk aufnehmen kann ? – daher gibt es ja eine Nationalsversammlung. Für mich ist “die nicht erwähnte Paulskirchenverfassung” – die einzige !
    Aber ich widerspreche Ihnen nicht: “Es scheint .. immer einen berechtigten Einwand zu geben.”

    “.. drehen diese Farben bekanntlich auf den Kopf ” – korrekt; das Schwarz erdrückt, dabei erinnert das Rot an Sonnenaufgang und das Gold an die goldene Sonne zur Mittagszeit.
    Ob das die Farben der sog. „großdeutschen Lösung“ sind, ist nicht das entscheidende Element und kann ja den gemeinschaftlichen Willen der 1832 Anwesenden ausdrücken.
    Unabhängig davon: dienen denn nicht alle Grenzen nur der Abgrenzung einer versklavenden, plündernden Macht aber nicht “unbedingt” dem Wunsch der Menschen ?

    Viel Erfolg bei weiterer Entwirrung Peter

    • Selbstverwalter schreibt:

      Natürlich gibt es kein Gebäude, daß das gesamte Volk aufnehmen kann. Der Hinweis zielte auf die Zusammensetzung des Paulskirchenparlamentes !

      Statt “Monarchisten” saß dort der Geldadel, das “gemeine Volk” blieb immer “draußen”… ;-)

      Verwechseln Sie bitte den Begriff “großdeutsche Lösung” – wie sie dann auch im “Lied der Deutschen” von Hoffmann von Fallersleben zum Ausdruck kam (“…..von dem Etsch bis an den Belt….”), dessen Dritte Strophe von der “Bundesrepublik” verwendet wird !) – mit dem Mißbrauch der Nazis als “Großdeutsches Reich” —- Das liegt mir fern !

      Historisch findet der Gegenpart “Kleindeutsche Lösung” seinen Niederschlag in der Flagge des “Norddeutschen Bundes” von vor 1870 und ab 1871 als die des Deutschen Reichs in den Farben Schwarz-Weiß-Rot…..die auf Österreich, mit Rücksicht auf die “K-und-K”-Doppelmonarchie, verzichtete.

  18. Peter schreibt:

    Hallo Selbstverwalter

    Wie auch im Web nachzulesen, war die Paulskirchenverfassung prägend für die weitere konstitutionelle Entwicklung, speziell im Bereich der Grundrechte. Da interessiert es mich nicht, in wie weit „Monarchisten“ oder Teile des „gemeine Volkes“ hier in vorbildlicher Manier ( bitte nicht vergessen: 1848 ) – siehe Abschnitt VI: “Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freizügigkeit, die Aufhebung der Todesstrafe, die Freiheit der Person, das Briefgeheimnis, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre, die Versammlungsfreiheit und die Redefreiheit” – einen Grundrechtekatalog aufgestellt haben, den wir in der BRD NICHT genießen ( siehe dazu auch Aufhebung von Meinungsfreiheit bei revisionistischer Geschichtsforschung oder Unverletztlichkeit der Wohnung, u.a. bei der AO, etc. ).

    Bitte gestatte mir daher ein paar der Artikel hier direkt zu nennen – nach diesen ließe es sich nicht schlecht leben und wir bräuchten diesen Blog nicht, wenn wir die Grundrechte aus der 1849 Verfassung hätten.

    Die Verfassungskampagne wurden im Sommer 1849 militärisch niedergeschlagen. Da die Verfassung rechtlich in Kraft getreten war, handelte es sich hierbei im Ergebnis um einen Militärputsch der alten Machthaber, auch wenn dies gegenüber der damaligen Öffentlichkeit als (rechtlich legitime) Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
    dargestellt wurde. Diese Rechte bildeten den Kern des Verfassungswerks und waren bereits am 27. Dezember 1848 durch das Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes inkraft gesetzt worden. Sie wurden später in einem eigenen Abschnitt (Abschnitt VI: Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freizügigkeit, die Aufhebung der Todesstrafe, die Freiheit der Person, das Briefgeheimnis, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre, die Versammlungsfreiheit und die Redefreiheit) in die Paulskirchenverfassung aufgenommen. Sie wurden später zum Teil wörtlich sowohl in die Weimarer Reichsverfassung als auch in das Grundgesetz der BRD übernommen.

    § 85. Der Reichstag besteht aus zwei Häusern, dem Staatenhaus und dem Volkshaus.
    § 86. Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der deutschen Staaten.
    § 93. Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes.
    § 100. Ein Reichstagsbeschluß kann nur durch die Übereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen.
    Abschnitt VI. Die Grundrechte des deutschen Volkes
    § 130. Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet seyn. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können.
    § 133. Jeder Deutsche hat das Recht, an jedem Orte des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben und darü ber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen.
    § 135. Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden
    § 137. Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben.
    Alle Standesvorrechte sind abgeschafft.
    Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
    Alle Titel, insoweit sie nicht mit einem Amte verbunden sind, sind aufgehoben und dürfen nie wieder eingeführt werden.
    Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich.
    Artikel III.
    § 138. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
    § 140. Die Wohnung ist unverletzlich.
    § 142. Das Briefgeheimniß ist gewährleistet.
    Artikel IV.
    § 143. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
    Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Si cherheitsbestellungen, Staatsauflagen. Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.
    Artikel V.
    § 144. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.
    Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.
    § 145. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion.
    Artikel VI.
    § 152. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
    Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.
    § 158. Es steht einem jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
    Artikel VII.
    § 159. Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertretungen und an den Reichstag zu wenden.
    Artikel VIII.
    § 161. Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht.
    Artikel IX.
    § 164. Das Eigenthum ist unverletzlich.
    § 172. Die Strafe der Vermögenseinziehung soll nicht stattfinden.
    § 173. Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter in Staat und Gemeinde aufhört.
    Artikel X.
    § 174. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.
    § 175. Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten geübt.
    § 176. Es soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.
    Der Polizei steht keine Strafgerichtsbarkeit zu.
    Artikel XII.
    § 187. Die Sitzungen der Landtage sind in der Regel öffentlich.
    Artikel XIV.
    § 189. Jeder deutsche Staatsbürger in der Fremde steht unter dem Schutze des Reichs.
    Frankfurt a. M., den 28. März 1849. Martin Eduard Simson von Königsberg in Preußen, d. Z. Präsident der verfassunggebenden Reichsversammlung.

  19. EDi schreibt:

    Mensch, Mensch, was ist blos los?
    Selbstverständlich weis jeder von uns das die eigentlich keine Rechtgrundlage habe!
    Aber wer gerne gegen Windmühlen Kämpf, der kann auch weiterhin versuchen dem Unrechtsstaat eine aberkennung der eigenen Legitimation abzuknüpfen!
    Die Klagebegründung der SV ergibt eine Staatsrechtliche Frage, das steht hier aber garnicht zur Debatte, es geht nur um die §§ZPO und deren Wirkung! Es ist doch lächerlich eine Zwnagsvollstreckung zu bekämpfen und sich dann dabei auf die Zahlungsunfähigkeit durch die Insolvenz zu berufen, sollte das eine anspielung auf §275 BGB sein?
    Darüberhinaus, was war zuerst da, das Ei oder die Hänne?
    Warum eine Insolvenz nach §§ZPO/InsO anerkennen und die §§ZPO in der Zwangsvollstreckung bekämpfen??? Kann man sich in der SV nun aussuchen welches Recht für einen gelten soll oder nicht oder einzelne Regeln der Normen unter den eigenen Gesichtspunkten Aberkennen oder Annehmen???
    Das was hier Vorgetragen wird, ist selbt für mich als Juristischen Laien “deletantum de jure”!
    „Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns herum immer wieder
    gepredigt wird, und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse.
    In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum obenauf,
    und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.“

    J.W.von Goethe

    Daran hat sich bis dato seit Schiller, Kafka und Goethe nichts geändert.

    Das hilft aber i.d.S. mit nichten, sondern jede belehrung der angeblich unabhänigen Richter wird von diesen als Majastätsbeleidigung angesehen. Aber wenn ich schon lese das die Zustellungen Abseit der Normen wie Art. 103 Rn 31 (gr. Kommantar v. Mangoldt, Klein, Starck) muß ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich
    übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, daß Behördenpost von einer
    Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG erfüllt diese
    Voraussetzung nicht. Zum Randbemerkung 31 aus v. Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage!
    Daraus folgt: Selbst die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO etc. pp. ist nur eine Fiktion der Bekanntgabe und damit nichtig. Aber hier wird der Zugang ja bestätigt!!!
    Man kann die nur mit den eigenen Waffen Schlagen, das hat nichts mit SV oder der Verfassung zu tun, sondern ist Sache des Advocado Diabolo, doch denn gibt es leider nicht, zumindest nicht wenn man mit dem Arsch an der Wand klebt und sich nicht umdrehen kann ohne einen Reingewürgt zubekommen! Einem Insolventen kann da nichts helfen, auch keine SV!!!
    Wo sind den die Wohlhabenden in der SV, warum Sponsern die nicht mal die Leidgenossen???
    Es ist extrem lächerlich mit WüD wegen SV zu Argumentieren oder das Rn der GVG zu Zittieren.
    Aber jeder ist seines Glückes Schmid, und so sollte Klar sein das InsO und SV gründlich Vorbereitet werden müssen um nicht hinterher aus der Mittellosigkeit diesen Verzweifelten weg zu versuchen der mit 1000% sicherheit ein Schuß nach hinten wird!
    KLG EDi

    • Selbstverwaltung schreibt:

      @ EDi
      die Windmühlen kommen langsam zum Stillstand und reichlich Dreck ist auch im Getriebe … Wir haben jetzt neue Möglichkeiten und diese sollten auch Genutzt werden. Schade, dass sich hier schon die bezahlten *NEGATIV* Schreiblinge der BRD eingefunden haben. Aber das zeigt auch wieviel Panik in der BRD herscht, so langsam tut sich was in Deutschland, in der EU und sogar in den USA.

  20. Pingback: amtsgericht-stuttgart-bad-cannstatt-erkennt-staatliche Selbstverwaltung an | Frankgerloff's Blog Gehirn-gerechtes Arbeiten – Wissensnetz

  21. EDi schreibt:

    Hey SV,
    ” bezahlten *NEGATIV* Schreiblinge der BRD ”
    wo muss man sich da Bewerben :-)
    Ist ja alles Richtig, aber mann sollte nicht die Windmühlen stillegen, sondern dafür sorgen das der Wind aus der Richtigen Richtung kommt, wenn man die Windmühlen für einen Arbeiten lässt, geht alles vielleichter! Es hat halt was von Medizin, einen übeln beigeschmack, man muss am anfang gute Mine zum Bösen Spiel machen!
    Eine echte Außerparlamentrarische Oposition die unahbhängig alles Vorbereitet kann zu gegebener Zeit, also wenn die Sanduhr der BRD/EU abgelaufen ist, nach deren Wenden zu eine Stillen und Friedvollen Revolution führen. Das aber sehe ich in der SV nicht, ich für meinen Teil bin der festen überzeugung, das eine SUB Gesellschaft, als Sozial und Solidar Gesellschaft nach Gesellschaftsrecht der einzige weg dazu ist, bevor wieder die Falschen das Zepter übernehmen!
    Zwischen den Gesellschafen, also BRD und SUB Gesellschaft, gelten andere Regeln als Zwischen dem Personal der BRD und deren Verwaltungseinheit! Das Prinzip ist recht einfach, wenn wir deren Geld nicht mehr Brauchen, dann sind die in unserer Schuld!
    Falls von Interesse, das Projekt Läuft schon sehr Positiv, mehr dazu gerne per e-mail!
    Hat jetzt aber nicht wirklich was mit diesem ZPO problem zu tun, ist mehr Off Topic!
    KLG EDi

  22. Hallo ihr Lieben,
    was geht hier denn ab?

    Die Bundesrepublik wird weder einen Staat Gemanitien der JOH oder Ringvorsorge anerkennen, noch wird sie auch nur eine Selbstverwaltung anerkennen. Wie gestrickt muß man eigentlich sein um so einer bunten Seifenblase wie dieser hier zu folgen? Fakt ist, die Bundesrepublik besteht aus nichts Anderem als aus gut bezahlten Hochverrätern die als Erfüllungsgehilfen der Allierten seit Jahrzehnten die Vernichtung des deutschen Volkes durchziehen/vorbereiten.

    Auch alle EU-Gesetze oder Chartas sind nicht einen Pfifferling wert, nicht das Papier auf dem geschrieben worden ist. Das gesamte Welt-System besteht nur auf Grundlage von Lug und Betrug. Genau aus diesem Grund wurde ja das Germanentum/Römische Reich/Deutsche Reich langsam aber sicher in die Knie gezwungen, denn die Deutschen sind/waren das auserwählte Volk und somit etwas ganz Besonderes. Das war den anderen Staaten, bzw. deren Regierungen auch nur zu gut bekannt und nur aus diesem Grund wurde Germanien/Deutschland immer wieder in Kriege verwickelt. Auch die wirtschaftliche Vormachtstellung der Deutschen sollte für alle Zeiten gebrochen werden und nur aus diesem Grund werden nun z. B. auch hier in Deutschland alle Atomkraftwerke abgeschaltet.

    Schon in nur wenigen Jahren werden wir für diese erneute Dummheit eine Quittung bekommen, die in der Vergangenheit ihres Gleichen nicht zu finden vermag. Der dumme Michel glaubt bis heute nur an das Gute im Menschen und das war in der Vergangenheit ein großer Nachteil und wird auch in der Zukunft seinen finalen Untergang begründen.

    Auf dieser Erde regierte schon immer das Böse und auch die “Kriminellen” in Berlin werden ihrer Aufgabe gerecht. Fakt ist, Deutsche können soviel schreiben und argumentieren wie sie wollen. Sie können auf Gesetze und Chartas verweisen, mit Pharagraphen oder Wahrheiten um sich werfen wie sie wollen. ES WIRD NICHTS NUTZEN.

    Solange der Deutsche nicht bereit ist die BRD-Verbrecher aus Berlin und dem Deutschen Reich zu verjagen, so lange wird sich an dem deutschem “Sklaventum” überhaupt nichts ändern und da ist es völlig egal hinter welcher Idee (M)man(n) sich verstecken möchte/will.

    Wir drücken Euch die Daumen
    Beate und Rüdiger Hansmeyer

  23. Noch Arno Nym schreibt:

    Hallo Peter,

    grundsätzlich begrüße ich Dein Bestreben sehr. Dennoch muß auch ich sagen, daß mir das Konstrukt der SV letztlich als nicht verlässlich erscheint.

    Der Widerstand muß DE FACTO einfach nur von genügend Leuten GLEICHZEITIG statt finden.

    Das bedeutet nichts anderes als daß alle zunächst gleichzeitig einen erhelbichen Barbetrag vom Konto abheben und sich fortan mit alternativen Geldsystemen austauschen, hierzu gehört auch der freie Austausch von Leistungen und Waren.

    Die Verweigerung von STeuern und Ordnungswidrigkeitsbußen etc etc kann jederzeit schon jetzt rechtlich wirksam (Dokumente ohne Unterschrift) gemacht werden. Das vorhandene Geld darf dann nicht mehr auf dem Konto sowie im Haus sein. Da kann auch eine Hausdurchsuchung nicht helfen. Und wie viele Durchsuchungen Sie machen möchten, wenn allein 20% der Bürger Steuerboykott betreiben, das will ich erst noch sehen.

    Die Zeit des Versuches, durch DIskussionen oder rechtliche Konstrukte seinen Weg zu bahnen, ist vorbei. Darum habe ich Dein letztes SEminar nach kurzer Zeit verlassen, ganz einfach weil mich das ewige Aufzählen (sicherlich korrekter) geschichtlicher Meilensteine überhaupt nicht interessiert. Mir ist längst klar, daß das hier alles Mumpitz und hoch kriminell ist.

    Was mich interessiert ist der SOFORTIGE Ausstieg aus dem Unrechtssystem, die Befreiung aus dem Zwangsdiktat. Der Angstmache und der Willkür. Beamte und Polizisten sowie noch beschäftigte Schreiberlinge der MIedien sowie Thinktanks und Lobbyistenkonstruktionen müssen die Arbeit niederlegen. Ohne Schergen werden die mit der Arbeit nicht mehr fertig.

    AUch müssen wir denen unsere Leistung verweigern, die uns durch Superreichtum auffallen, d.h. kein Bäcker gibt dem Typen mit dem Maserati ein Brot, und wenn der eine Million auf den Tisch legt. Das ganze Gesockse aus den Frauenzeitschriften wäre fortan zu den Randgruppen zu zählen und somit ausgeschlossen.

    Tausende und abertausende müssen die Regierungsgebäude stürmen, diese Häuser besetzen und dabei so friedlich bleiben wie es nur geht. Hacker müssen sämtliche Rechnungsdaten der Abzockriesen löschen. WIR haben die Macht. WIR sind das Volk. Wenn wir denen nicht mehr einen Teil unserer täglichen Leistung freiwillig abtreten, können Sie 81 Millionen nicht einfach dazu zwingen! Würden Sie Waffengewalt einsetzen, müssten Ihnen dabei viele helfen. Doch der Soldat schießt nicht aufs eigene Volk. Zumindest nicht genügend. Und DAS wissen die!

    Die USA, unser Hauptpeiniger mit GB dahinter tut alles, um die Probleme im eigenen Land zu verschleiern, das eigene Volk steht NICHT hinter diesen Verbrechern. Darum sind sie handlungsunfähig. Und schlimmere Waffen können Sie nicht einsetzen, da sie damit nur ihren eigenen Lebensraum vernichten würden. Auf einen anderen Planeten umziehen IST NICHT.

    Unser Verantwortung geht weit über unser Land hinaus. Versorgen wir diese kriminellen Vereinigungen nicht weiter, können wir spielend dort helfen, wo NOCH Not herrscht. Es liegt alles so nah. Googelt nach ANONYMOUS. Es ist JETZT.

    Ich schreibe gerade an das Finanzamt und alle Ämter, die mich seit Jahren bedrängen, daß Sie mich einfach mal kreuzweise können. Ihr alle habt die gleichen Probleme. Wenn ihr es mir nicht gleichtut, ist mein Widerstand und mein Opfer wertlos.

    Nutzt Eure Zeit, Kraft und Liebe um zu HANDELN anstatt Euch mit irgendwelchen rechtlichen Konstrukten zu beshcäftigen. Das ist wirklich nichts als geistiges Onanieren und am Ende eine Flucht. Ganz ohne Risiko werden wir da nicht rauskommen. Niemand wird uns am Anfang helfen. Doch ist die Speerspitze stark genug, wird der Rest folgen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s