Torben Grombery (Kopp-Verlag) und Eigener Bericht Peter Frühwald
Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt.
Einige Highlights aus dem neuen Gesetzentwurf:
Zukünftig dürfen Nachrichtendienste neben den Finanzämtern Kontendaten auspionieren. Im Detail:
“Das Bundeszentralamt für Steuern muss die Abrufe aus den
von den Kreditinstituten vorgehaltenen Dateien für das
Bundesamt für Verfassungsschutz sowie für den Militärischen
Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
durchführen und die Ergebnisse des Abrufs rückmelden.
Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens für die
Nachrichtendienste wird beim Bundeszentralamt für Steuern
zu einem vorübergehenden, in der Höhe zu vernachlässigenden
Mehraufwand führen. Bei den Nachrichtendiensten
entstehen für die Einrichtung von Kopfstellen mit Online-
Zugriff Kosten in Höhe von jeweils ca. 10 000 Euro
und geringe laufende Kosten pro Jahr.”
„(2a) Soweit dies zur Sammlung und Auswertung
von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren
für die in § 3 Absatz 1 genannten Schutzgüter
vorliegen, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz
im Einzelfall das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen,
bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1
der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen.
§ 93 Absatz 9 der Abgabenordnung findet keine Anwendung.“
Das Abhören der Telefonate wird legalisiert, sobald Verdacht vermutet wird. Was bisher der Ausnahmefall war wird vollständig erlaubt:
“Einschränkung eines Grundrechts
Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10
des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 6
Nummer 2 Buchstabe a eingeschränkt.”
Alle Reisebewegungen können ausspioniert werden:
“Zur Erfüllung des Normziels des § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer
1 BVerfSchG, durch frühzeitige und umfassend verfügbare
Informationen über Reisewege Ruhe- und Vorbereitungsräume,
aber auch Zielgebiete, internationaler terroristischer
Gruppen oder andere Personen im Beobachtungsbereich
des Verfassungsschutzes zu erschließen, besteht die
Notwendigkeit, Auskunft auch bei Computerreservierungssystemen
und den mit ihnen sehr eng verwandten Globalen
Distributionssystemen einholen zu dürfen. Zur Erfüllung
des Normzwecks ist nämlich die derzeitige Ausgestaltung
der Vorschrift unpraktikabel. Die in den Fachbereichen der
Nachrichtendienste anfallenden Informationen zu Reisebewegungen
sind nämlich in aller Regel lediglich fragmentarisch,
so dass sich aus ihnen meist keine Rückschlüsse auf
die benutzte Fluggesellschaft ergeben. Denn nur wenn zu
einem Betroffenen weitergehende Hintergrundinformationen
vorliegen, die eine Konkretisierung des Luftfahrtunternehmens
zulassen, kann bislang ein Auskunftsersuchen
nach § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BVerfSchG in sinnvoller
Weise an nur eine Fluggesellschaft gestellt werden.
Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn z. B. der Wohnort oder
die Aufenthaltsregion des Betroffenen und die Tatsache,
dass er über einen bestimmten Flughafen reisen wird, bekannt
ist. Sollten darüber hinaus noch Hinweise auf das Reiseziel
vorliegen, ließe sich z. B. auch der Kreis der für ein
Auskunftsersuchen in Frage kommenden Fluggesellschaften
einschränken, auch wenn hierzu vorab keine konkreteren
Daten bekannt sind. Dies ist hingegen regelmäßig
nicht der Fall.
Während über Computerreservierungssysteme Reservierungen
bearbeitet werden, sind Globale Distributionssysteme
Datenbanken, in denen die entsprechenden Reservierungsdaten
dann gespeichert werden. Der Zugriff auf ein Globales
Distributionssystem erfordert regelmäßig den Zugang
über ein Computerreservierungssystem. Bei den bedeutsamen
Systemen werden beide Leistungen zugleich durchgeführt.
Praktisch sämtliche Reisebüros, auch solche, die Buchungsmöglichkeiten
im Internet anbieten, sind an eines der
vier großen Systeme angeschlossen. Praktisch alle Fluggesellschaften,
die Linienflüge anbieten und nicht nur im
Low-Cost-Segment tätig sind, ermöglichen Buchungen über
sämtliche bedeutsame Computerreservierungssysteme, die
für sie wichtige Vertriebskanäle darstellen. In den entsprechenden
Systemen werden bei einer Buchung Datensätze
vorgehalten, die ebenso wie die Datenbanken der Fluggesellschaften
die Einzelheiten der Buchung enthalten.
Durch automatische Synchronisationsverfahren wird sichergestellt,
dass die Daten bei der Fluggesellschaft und beim
jeweiligen Reservierungs- bzw. Distributionssystem auch
bei Änderungen aktuell bleiben.”
Der Überwachungs- und Schnüffelstaat wird perfektioniert. Das Auspionieren und Mundtod machen der Bürger unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und der Sicherheit zum Wohle der Diktatur organisiert:
“Ein Unterlassen der Gesetzgebung oder eine schlichte Anordnung
der Weitergeltung des bisherigen Rechtsstandes wären
nach dem Ergebnis der Evaluierung nach Artikel 11
TBEG nicht angemessen. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
vorgeschlagenen Änderungen sind zur Verbesserung
der rechtsstaatlichen Kontrolle der Tätigkeit der
Nachrichtendienste und zur Sicherstellung ihrer effektiven
Aufgabenerfüllung geboten.”
und weiter:
“Das Gesetz dient der Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung
einzelner Vorschriften zur Regelung von Befugnissen
der Nachrichtendienste des Bundes. Es verbessert im
Zusammenhang mit Grundrechtseingriffen, die mit der Ausübung
dieser Befugnisse einhergehen, den Rechtsschutz
und die exekutive sowie parlamentarische Kontrolle gegenüber
den Nachrichtendiensten als auch die Effektivität ihrer
Aufgabenerfüllung.”
Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver ausgestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Auch soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen jeglicher Art ermöglicht werden.
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG)
Eigener Bericht unter Einbeziehung eines Berichtes von Kopp-online vom 28.10.2011
Die euphemistisch als “Grundrechtseingriffe” bezeichneten Maßnahmen sind nichts anderes als die Abschaffung eben dieser Grundrechte. —- Wer hätte das gedacht ?
Womit wir bei der realexistierenden BRDDR sind, deren Vertreter gerne medienwirksam Krokodilstränen über “Menschenrechtsverletzungen” vergießen…….solange sie nur weit genug weg sind von Mitteleuropa !
Und nicht nur “Menschenrechte” werden hier im Allgmeinen angegriffen, besser : ausgeschaltet, sondern insbesondere allzu aufmüpfige, eigene Gedanken zum Zeitgeschehen, die nicht im Einklang mit der BRD-Obrigkeit stehen.
Und das schon jetzt ohne TBEG- “Anti-Terror-Gesetz”
Jüngstes Beispiel : Der Kolumnist Michael Winkler :
Zitat (aus seinem “Tageskommentar” vom 27.Oktober 2011):
Diesem Kommentar ist nichts hinzu zu fügen.
Was nach Einführung dieses TBEG-Gesetzes – ohne Rechtsgrundlage übrigens, wie wir Selbstverwalter aus verschiedenen Gründen im Zusammenhang mit der BRD wissen – auf uns zukommen soll, wird selbst die DDR-Staatssicherheit noch als harmlos erscheinen lassen.
Widerstand jetzt !
Ergänzender Hinweis :
Die lesenswerten “Tageskommentare” erscheinen im Netz unter :
http://www2.q-x.ch/~michaelw/
Ende gut alles Gut
Ende gut alle tot? Ist schon heftig! Das letzte Aufbäumen des Möchtegern Staates.
Pingback: Elektronischer Personalausweis – RFID-Demonstration – Totale Überwachung | staseve