Nach Aufdeckung der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle wollte Sachsen-Anhalt seine Fälle erneut prüfen, hieß es. Dem rechtsextremen Terrortrio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt werden inzwischen zehn Morde zur Last gelegt.
In der vergangenen Woche hatte es geheißen, diese Untersuchungen seien abgeschlossen und hätten keine neuen Erkenntnisse gebracht, hatte eine Sprecherin des Innenministeriums gesagt. Es sei nicht jede Straftat eines Rechtsextremisten auch mit einer rechtsextremistischen Motivlage gleichzusetzen, hatte sie erklärt. Wie das Innenministerium am Montag mitteilte, sind Justizministerin Angela Kolb (SPD) und Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) nun aber nach einem gemeinsamen Gespräch zu dem Schluss gekommen: «Wir wollen hier noch genauer hinschauen. Das bisherige Prüfungsergebnis reicht nicht aus.»
Zu der widersprüchlichen Darstellung der vergangenen Woche sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der Nachrichtenagentur dpa: «Wir haben an unterschiedlichen Stellen geguckt. Es hat noch niemand alte Akten gezogen. Wir wollen jetzt in ausgewählten Fällen noch mal genauer nachgucken. Das lässt sich nicht übers Knie brechen.» Das bedeute jedoch nicht, dass die Urteile von damals hinfällig würden. «Es geht um eine rein politische Bewertung.» Die Kriterien, nach denen das Landeskriminalamt heute solche Fälle einordne, stammten von 2001. «Die Fälle sind aber deutlich älter.» Im heutigen Licht würden diese wohl anders bewertet.
Mitteldeutsche Zeitung vom 19.12.2011