Die “Geburtsurkunde” des Landes Niedersachsen – Verwaltungskonstrukt der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag

VERORDNUNGEN DER MILITÄRREGIERUNG, DIE IM GANZEN BRITISCHEN KONTROLLGEBIET GELTUNG HABEN

VERORDNUNG Nr. 55

Bildung des Landes Niedersachsen

Zwecks Umgestaltung der Länder innerhalb der britischen Besatzungszone wird hiermit folgendes verordnet:

ARTIKEL I

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren die in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Länder ihre Selbständigkeit als Länder und werden Teile eines neuen Landes, welches die Bezeichnung “Niedersachsen” führt.

ARTIKEL II

Die Hauptstadt Niedersachsens ist Hannover.

ARTIKEL III

Vorbehaltlich der Vorschriften gesetzlicher Bestimmungen, die auf Grund dieser Verordnung erlassen werden, wird die vollziehende Gewalt in Niedersachsen von einem Ministerium ausgeübt, dessen Vorsitzender die Bezeichnung “Ministerpräsident” führt.

ARTIKEL IV

Der Ministerpräsident und die übrigen Mitglieder des Ministeriums werden vorläufig vom Militärgouverneur ernannt.

ARTIKEL V

Im Lande Niedersachsen wird eine gesetzgebende Körperschaft errichtet. Einstweilig bestimmt der Militärgouverneur die Zusammensetzung dieser Körperschaft und ernennt deren Mitglieder.

ARTIKEL VI

Die gesetzlichen Bestimmungen über Änderung auf dem Gebiet der Verfassung, der Amtsbezeichnungen, der Verwaltung und der Finanzen, sowie auf sonstigen Gebieten, die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlich oder angebracht sind, werden von der Militärregierung oder mit deren Zustimmung von der gesetzgebenden Körperschaft des Landes erlassen.

ARTIKEL VII

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung und anderer gesetzlicher Vorschriften, die auf Grund dieser Verordnung erlassen werden sollten, werden durch den Verlust der Selbständigkeit der Länder, die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführt sind, nicht berührt:

a) die Befugnisse, Aufgaben, Pflichten, Rechte, Verbindlichkeiten sowie die Haftung von Regierungs-, Verwaltungs- und sonstigen öffentlichen Behörden und von Beamten und Angestellten der Länder,

b) die Rechtsgültigkeit von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Bestimmungen und sonstigen Vorschriften, die in den Ländern in Kraft sind.

ARTIKEL VIII

Diese Verordnung tritt am 1. November 1946 in Kraft.

IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG.

Anlage
Braunschweig
Hannover
Oldenburg
Schaumburg-Lippe

Wappen des Landes Niedersachsen
Anmerkung der Redaktion:
Rechtsgrundlage für diesen Vorgang ist der Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung – Der Verwalter (Besatzer) hat das Land so organisiert wie er es braucht um die Öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Diese vorübergehende Regelung wird bis zu einem Friedensvertrag nach Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung durch die Verwaltung der Alliierten in Verbindung mit der Treuhandverwaltung Bundesrepublik und dem künstlich organisierten Landes Niedersachsen wahrgenommen. Herr Mc Allister ist der derzeitige Geschäftsführer (Ministerpräsident).
Eigener Bericht -staseve- vom 21.03.2012
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Über staseve

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen wurde am 06. November 2010 gegründet. Am 01. Mai 2012 wurde der Staat Freies Deutschland gegründet und in der UN angemeldet.
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8 Antworten zu Die “Geburtsurkunde” des Landes Niedersachsen – Verwaltungskonstrukt der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag

  1. Selbstverwalter schreibt:

    Dto. “Nordrhein-Westfalen”, dto. “Rheinland-Pfalz”, dto. “Hessen”………………..

    Alles alliierte “Gründungen” — nicht als “Länder” im klassischen Sinne und historischer Kontinuität, sondern als wirtschaftliche Verwaltungseinheiten. Richtig : VERWALTUNGSEINHEITEN ! Im Sinne der HLKO !

    Opfer dieser Aufteilung u.a. die bis heute geteilte Stadt Mainz : Die rechtsrheinischen “AKK”-Vororte (Amöneburg, Kastel, Kostheim) wurden der Stadt Mainz entrissen und der (hessischen “Landes”-Hauptstadt) Wiesbaden zugeschlagen ! :

    ….Als nach dem Zweiten Weltkrieg der Rhein zur Grenze zwischen amerikanischer und französischer Besatzungszone erklärt wurde, war damit eine Teilung der Stadt Mainz verbunden. Während der linksrheinische Teil der Stadt später in das neu gebildete Land Rheinland-Pfalz eingegliedert wurde, wurde der rechtsrheinische und größere Teil (nicht ganz 53 % des Stadtgebietes) durch die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung vom 28.09.1945 dem neu gegründeten Bundesland Hessen zugeschlagen. Mainz verlor damit nach fast 2000 Jahren seine “Brückenvorstadt” und annähernd seine gesamte Industrie….

    QUELLE : http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/hthn-78sc53;jsessionid=EB91218BAF3F696683D2516488F1E46C

    Was also lesen wir da ?

    Von einer souveränen Entscheidung des Deutschen Volks in einem souveränen Staat Deutschland bzw. Deutschen Reich ? — Mitnichten !

    Wir lesen hier unzweideutig von einem Ukas der Alliierten, die bis heute nicht rückgängig gemacht wurde !

    Es geht eben nichts über die verbreiteten Grimms-Märchenstunden Marke “Bundesrepublik”, die von einer angeblichen “Verfassung” mit dem Grundgesetz phantasiert und zum “freien, souveränen Handeln” befugt sei !

  2. Sam schreibt:

    Gestern erfuhr ich in einem Video von Conrebbi http://www.youtube.com/watch?v=uD3gD6OVi14
    das Rechtsanwälte eine besondere Rolle in der BRD haben. Lt. meinem Rechtsverständnis können sie mehr oder weniger machen was sie für richtig halten und können nicht belangt werden. Schöne neue alte Welt. Rechtsanwälte-Staatsanwälte-Richter sind durch ihre eigenen Gesetze nicht verfolgbar in der BRD-GmbH.

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