In Flüchtlingsheimen wissen Asylbewerber oft nicht, was sie mit ihrer Zeit anfangen sollen. Eine Arbeitserlaubnis ist ein Ausweg.(Foto: dpa)
Dienstag, 24. Juli 2012
Asylbewerber dürfen in Deutschland bisher nur in Ausnahmesituationen arbeiten. Gegen den Widerstand der Bundesregierung konnte sich Brüssel nun damit durchsetzen, den Weg für eine weniger restriktive Regelung für die ganze EU frei zu machen.
Asylbewerber sollen in Deutschland künftig schon nach neun Monaten arbeiten dürfen. Auf diesen Kompromiss haben sich nach Angaben der “Saarbrücker Zeitung” die zuständigen Minister der EU-Staaten geeinigt. Das Blatt beruft sich auf Regierungskreise. Bislang erhalten Asylbewerber erst nach einem Jahr Zugang zum Arbeitsmarkt.
Laut der Zeitung leistete die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den gelockerten Zugang zum Arbeitsmarkt Widerstand. Brüssel wollte danach die Frist auf sechs Monate verkürzen. Schwarz-Gelb beharrte auf der bisher geltenden Regel. Sie einigten sich auf jene neun Monate. Dem Kompromiss muss das EU-Parlament noch zustimmen.
Für den deutschen Widerstand gegen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt dürfte die Union verantwortlich zeichnen. Der kleinere Koalitionspartner FDP kritisierte nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz für menschenunwürdig erklärte, wiederholt, dass Flüchtlinge nur in Ausnahmefällen bezahlte Jobs annehmen können. Mehrere Liberale setzten sich dafür ein, das Arbeitsverbot ganz abzuschaffen.
Derzeit dürfen Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthalts nicht arbeiten, bis zum vierten Jahr gilt für sie ein sogenannter nachrangiger Arbeitsmarktzugang. Das bedeutet, sie dürfen nur einen Job annehmen, wenn sich nachweislich kein deutscher Bewerber findet.
In Deutschland leben rund 130.000 Asylsuchende. Lediglich 3,7 Prozent von ihnen hatten 2010 einen Job. Von den 4821 Menschen habe wiederum nur etwa jeder dritte in Vollzeit gearbeitet. Der Rest sei einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen.
Quelle: N-TV und Saarbrücker Zeitung vom 24.07.2012