Das passiert nach politischer Interessenlage und persönlichem Gusto, wie kürzlich von Seiten des bundesdeutschen “Verfassungsschutzes” offiziell bestätigt wurde. Es gibt dort nämlich für den Umgang mit Behördenpapier keine Vorschriften und Prinzipien, obwohl die Deutschen eigentlich bis ins Irrwitzige hinein regeln. Beispielsweise gibt es im Land Berlin eine Verordnung über den Gebrauch von Toilettenpapier in öffentlichen Bedürfnisanstalten – insbesondere in Ämtern und Behörden. Demgegenüber existieren keine Vorschriften für den Umgang mit dem Papier, das in den 17 Verfassungsschutzämtern, ebenso vielen Kriminalämtern und anderen Sicherheitseinrichtungen beschrieben, ausgewertet und weitergereicht wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Einsatz von Klopapier für den Fortbestand des “Staates” BRD wichtiger ist als die geistigen Produkte des facettenreich präsenten “Verfassungsschutzes”. Ähnliche Phänomene hatten sich schon der DDR abgespielt, wo der mächtigste Wirtschaftsfunktionär Günter Mittag per Weisung aus dem Politbüro der herrschenden Partei über die Verteilung von Toilettenpapier unter der Bevölkerung entschieden hat. Wie es letztlich verwendet wurde, blieb dann jedoch der Kreativität der Leute überlassen. Es wurde auch nach Gebrauch nicht wieder in seine ursprüngliche Gestalt versetzt, wie es mit den Akten aus den Bunkern der DDR-Stasi-Behörden geschieht. Im bayrischen Zirndorf werden nämlich seit Jahren die Schnitzel zerschredderter Stasi-Dokumente mit Millionen-Euro-Aufwand und modernster Technik zusammengeklebt, um sie wieder lesbar zu machen. Aus alten werden frische Aktenberge angehäuft.
Auch andere Sektoren verzeichnen eine erstaunliche Papier-Gebirgsentwickung. Es betrifft die Sozialgerichte, die deutschlandweit mit Hartz-IV-Klagen überflutet werden. Im Land Brandenburg wurden diese Aktenberge erst jetzt wahrgenommen, weil die Akten-Tektonik in den Verwaltungsgerichten noch gewaltiger war, teilte die “Märkische Oderzeitung” aus Frankfurt an der Oder ebenfalls am Wochenende in einem Beitrag unter der Überschrift “Kampf den Aktenbergen” mit. Dieses Übel soll in den Sozialgerichten nun durch zusätzliches richterliches Personal behoben werden. Das dürfte jedoch für die bundesdeutschen Scherheitsbehörden kein geeignetes Rezept sein.++ (vf/mgn/29.07.12 – 217)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 30.07.2012