25.09.2012
EZB-Juristen prüfen Aufkaufprogramm. Die Frage ist nur, was es da juristisch zu prüfen gibt. Denn das Aufkaufen von Staatsanleihen ist der EZB per Statuten aus gutem Grund verboten. Aber vielleicht finden Juristen ja doch noch ein Schlupfloch.
Bei Europäischer Zentralbank (EZB) und Bundesbank gibt es Zweifel, ob das geplante Aufkauf-Programm der EZB für Anleihen von Euro-Schuldenstaaten rechtens ist. Nach Informationen der “Bild-Zeitung” (Dienstagausgabe) prüfen derzeit Haus-Juristen von EZB und Bundesbank, von welchem Umfang an und ab welcher Dauer die Aufkäufe ein Bruch der EU-Verträge sein könnten.
Nicht ausgeschlossen wird demnach, dass die brisante Frage demnächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt wird. Für diesen Fall wollten sich EZB und Bundesbank juristisch “wappnen”, heißt es. Hintergrund ist der Streit, ob die EZB mit den Aufkäufen gegen das EU-vertragliche Verbot von direkter Staatsfinanzierung verstößt. EZB-Chef Mario Draghi hatte das bislang stets bestritten.
Quelle: MMNews vom 25.09.2012