Berliln – Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte gegen den 60-Jährigen an diesem Donnerstag zudem eine Geldbuße von 1000 Euro.
Dem früheren Chef der rechtsextremen Partei wurde vorgeworfen, im März 2010 vor dem Bezirksparlament Treptow-Köpenick in Äußerungen zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Waffen-SS verherrlicht zu haben.
In seiner Rede hatte Voigt erklärt: “Im Gegensatz zu den Inhalten Ihres Antrages verneigen wir uns auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und der Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind.” Voigts Äußerung sei gleichzusetzen mit dem Spruch “Ruhm und Ehre der Waffen-SS”, sagte der Richter. Das sei eine “Wertschätzung” gegenüber den als verbrecherisch eingestuften Einheiten.
Darüber hinaus wurde Voigt mit dem früheren NPD-Landeschef Uwe Meenen wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Wahlwerbespots zur Abgeordnetenhauswahl 2011 bestraft. In dem Streifen sei Ausländern eine kriminelle Neigung unterstellt und deren Rückführung gefordert worden, hieß es. Der Inhalt des Film sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Gegen Meenen verhängte das Gericht eine achtmonatige Bewährungsstrafe.
Voigt hatte mit seiner Rede zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus in dem Bezirksparlament Empörung ausgelöst. “Es sollte eine gezielte Provokation sein”, sagte Richter Thomas Seifert. Voigt habe seine Partei auf billige Art und Weise bekanntmachen wollen. Ein Linken-Politiker hatte Anzeige erstattet. Voigt, der von 1996 bis 2011 Vorsitzender der rechtsextremen NPD war, wies die Vorwürfe während des Prozesses stets zurück. In seinem Schlusswort sprach er von einer “Gesinnungsstrafjustiz”.
jok/dpa/dapd
Quelle: Spiegel-online vom 11.10.2012