Staatliche Selbstverwaltung nach der Verfassung von 1949 und gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Person nach §1 BGB (Name der Redaktion bekannt)
OFFENER BRIEF
AUTOBAHNPOLIZEIREVIER BAUTZEN z.Hd. Herrn MARTIN HOTTINGER z.Hd. Herrn MICHAEL PANITZ Thomas-Münzer-Straße 21
02625 Bautzen
Der Ort, 18.10.2012
Sehr geehrter Herr MARTIN HOTTINGER, sehr geehrter Herr MICHAEL PANITZ, werte „Staats“schützer,
am 08.10.2012, so gegen 09.15 Uhr, befuhr ich mit einem PKW an der Anschlußstelle Weißenberg, die deutsche, unter Besatzungsrecht stehende, Autobahn A4 in Richtung Bautzen. Es war ein schöner Tag, die Sonne schien, ich war in guter Laune. In dem zu dieser Zeit, sich in meinem Besitz befindlichen PKW, saßen zu diesem Zeitpunkt noch drei (3) weitere Fahrgäste, welche im nachfolgenden Zeugen genannt werden.
So fuhren wir nun gut gelaunt die deutsche, unter Besatzungsrecht stehende, Autobahn entlang, voller Erwartung auf die Dinge, die sich an diesem Tag ereignen sollten. Plötzlich verringerte sich drastisch das Tempo der vor uns, auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn, fahrenden Fahrzeuge. Wir fragten uns: was ist geschehen? Es ist sehr ungewöhnlich, dass sich das Tempo der vor uns, auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn, fahrenden Fahrzeuge so drastisch verringerte, das wir nur noch mit 40km/h auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn fahren konnten, obwohl die deutsche, unter Besatzungsrecht stehende Autobahn eine Schnellstraße ist, auf der eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h vorgeschrieben ist. Ich vergewisserte mich sofort in meinem Rückspiegel, ob der nachfolgende Verkehr, welcher ebenfalls die unter Besatzungsrecht stehende, deutsche Autobahn zum schnellen Vorwärtskommen nutzte, die sich plötzlich darbietende Gefahrensituation bemerkte. Er tat es, Gott sei Dank, denn so eine plötzliche Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Schnellstraße, welche unter Besatzungsrecht steht, ist schon eine wirkliche Gefahrenquelle. Mein Lob an alle, an diesem Tag vor und hinter mir fahrenden, Fahrzeugführer auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn.
Als wir nun ungefährdet mit 40km/h über die Schnellstraße brausten, bemerkten wir am linken und rechten Fahrbahnrand Schilder. Man kann nach näherer Betrachtung sagen, es sind hochmoderne, mitunter auch elektronisch gesteuerte Signalanlagen, die sich irgendwer zu Hilfe nimmt, um mit den Fahrzeugführern, die auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn unterwegs sind, um schnell an ihr Ziel zu gelangen,zu kommunizieren. Wir befinden uns in einer hochmodernen, doch seltsamen Zeit.
Als wir nun mit 40km/h an diesen Signalanlagen vorbei brausten stellte ich fest,dass eine Zahlenfolge signalisiert wurde. Die auf dem letzten Schild signalisierte Zahl war die schwarze 40 in einem roten Kreis ! Jetzt wurde uns klar, warum sich die Geschwindigkeit auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn so plötzlich, und für eine Schnellstraße sehr gefährlich, drastisch verringerte.
Es wurde eine Ausfahrtspur zu einem Parkplatz sichtbar, auf der zwei Herren mit leuchtend gelber Warnweste standen, da sie offenbar die gefährliche Situation auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn erkannten, und mitunter den Fahrzeugführern zuwinkten. Suchten die beiden Herren eine Mitfahrgelegenheit?
Da wir nun schon eine Zeit lang unterwegs waren, einer der Zeugen dringend auf Toilette mußte, und auf diesem Parkplatz eine solche vorhanden ist, auf welche ebenfalls ,durch ein Schild am Fahrbahnrand aufmerksam gemacht wurde, beschloss ich, diese Gelegenheit wahrzunehmen, und wir fuhren auf den Parkplatz um dem dringenden, menschlichen Bedürfnis des Zeugen nachzukommen.
Auf der Zufahrtsstraße zur Toilette stand wiederum ein Herr mit leuchtend gelber Warnweste,der offenbar auch eine Mitfahrgelegenheit suchte. Als wir näher kamen, versperrte er uns die Zufahrtsstraße zur Toilette und zwang mich in eine Parkspur zu fahren, wo noch mehr solcher Touristen standen und sich mit Fahrzeugführern,die auf der unter Besatzungsrecht stehenden, deutschen Autobahn unterwegs waren, um schnell an ihr Ziel zu gelangen, unterhielten.
Sogleich kam einer dieser Touristen auf mich zugeeilt, ich öffnete die Seitenscheibe der Fahrertür und er begann die Unterhaltung: „Verkehrskontrolle, Fahrzeugpapiere,PERSONALausweis, Führerschein bitte !! “ ??????
Ich war überrascht, denn wir wollten zur Toilette, um dem dringenden,menschlichen Bedürfnis des Zeugen nachzukommen. Ich entgegnete: „Guten Tag, können Sie sich ausweisen? “
Er entgegnete mir mit einem unverständnisvollen Blick, wies mit einem Handzeichen in die Runde der hinter ihm stehenden Touristen, welche alle mit einer leuchtend, gelben Warnweste bekleidet waren und den anderen Fahrzeugführern die gleichen Fragen stellten, und entgegnete: „ Sie sehen doch, wir sind die POLIZEI ! “.Tatsächlich !! – die Bekleidung der Touristen trug wirklich die Aufschrift „POLIZEI“ !!
Diesen Begriff kenne ich. Der Begriff „POLIZEI“ ist eine, im Geschäftsbetrieb BRD-Finanzagentur GmbH, geschützte Wortmarke. Die Namensrechte hatte sich nach meinem letzten Kenntnisstand in dieser Firmenstruktur das Bayrische „Staats“ministerium bis zum 30.10.2012 schützen lassen.
Ergo handelt es sich also um „Wortmarken-Träger“, d.h.,
da wo POLIZEI draufsteht, ist n i c h t Polizei drin. Wortmarken dienen Firmen um Firmen-Namen und Firmen-Produkte zu schützen .
Um dievorstehende Aussage beweisen zu können, bitte nachfolgenden Link zur eigenen Recherche nutzen:
Wie man feststellen kann, haben sich die Bayern die Wortmarke / das Produkt / die Firmenbezeichnung „POLIZEI“ weiterhin bis zum 30.09.2022 schützen lassen. Ich hoffe, Herr HOTTINGER, Sie haben eine gültige Nutzungsvereinbarung mit den Bayern, und zahlen für die Nutzung dieser Wortmarke auch pünktlich das entsprechende Nutzungsendgeld, um die Wortmarke POLIZEI auch innerhalb der Firmenstruktur Bundesrepublik, für Ihr Unternehmen legal nutzen zu können.
Doch kehren wir zurück zum Ort des Geschehens.
Da mir als Mitglied von… dieser Umstand bestens bekannt ist, fragte ich erneut, ob er sich ausweisen könne. Ein zu Hilfe eilender Kollege / Tourist / Wortmarkenträger mischte sich in unsere Unterhaltung ein und forderte seinen Kollegen auf , meinem Wusch, sich auszuweisen, zu entsprechen. Nach den AGB`s, genannt „Sächsisches Polizeigesetz“ , ist dieser nach §8 sogar dazu verpflichtet.
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5811115024175&jlink=p8&jabs=15
Er folgte der Aufforderung seines Kollegen und zeigte mir seinen DIENSTausweis. Es handelte sich hierbei um Herrn MICHAEL PANITZ, Bediensteter, nachfolgend Dieb genannt! Nach meiner Frage, ob er auch einen AMTSAUSWEIS habe, verneinte er, war somit zu hoheitlichem Handeln nicht berechtigt und für mich nicht zuständig. Seit Verkündung meiner Proklamation der Selbstverwaltung, welche auch per Fax und Einschreiben an das Polizeirevier Bautzen versand und dem nicht widersprochen wurde, wie es auch von allen anderen Adressaten keiner tat, ist dieser neue Personenstand völkerrechtlich verbindlich. Somit stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu Ihrer Firma und bin auch nicht bereit unter diesen Umständen ein solches mit Ihrer Firma einzugehen.
Er wollte nun von mir wissen, ob ich mich auch ausweisen könne, ich bejahte, nahm meinen Personenausweis in die Hand, und zeigte ihm diesen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Er wollte meinen Ausweis ausgehändigt haben und zweifelte die Rechtmäßigkeit meines Dokumentes an. Ich gab ihm unter Zeugen zu verstehen, dass er für mich nicht zuständig ist, und er sich bestenfalls mein Dokument anschauen darf. Da verlor er die Nerven, langte blitzschnell durch die geöffnete Scheibe der Fahrertür, und entriss mir mein persönliches, in Kölln – Graurheinsdorfer Straße, registriertes Personendokument. Da Herr MICHAEL PANITZ bewaffnet war, die Kontrolle über sein Verhalten verloren hatte, mein Zeuge dringend auf Toilette mußte, unklar war, ob Herr MICHAEL PANITZ von seiner Schußwaffe,die er im Übrigen illegal trägt, Gebrauch machen würde, startete ich kurzentschlossen, um eine Eskalation zu vermeiden, den zu diesem Zeitpunkt in meinem Besitz befindlichen PKW und begab mich wieder zurück auf die unter Besatzungsrecht stehende, deutsche Autobahn A4 in Richtung Bautzen, voller Erwartung auf eine wilde Verfolgungsjagd durch die auf diesem Parkplatz tätige Räuberbande.
Mit Verlaub, Herr HOTTINGER, ich werte diesen Vorfall als bewaffneten Raubüberfall !
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine Kopie meines mir geraubten, registrierten Personendokumentes.
Eine Verfolgung durch den Dieb und seine Räuberbande blieb aus. Wahrscheinlich hatten ihre Fahrzeuge doch technische Probleme und man suchte wirklich nach Mitfahrgelegenheiten.
Gleich darauf verständigte ich das DPHW von diesem Vorfall und versuchte Sie, Herr HOTTINGER, telefonisch über ihre Mobiltelefonnummer: 0173-9618643 zu erreichen. Sie nahmen das Gespräch nicht an, ihre Mailbox schaltete sich ein, worauf ich auf dieser eine kurze Schilderung des Ereignisses und die Bitte hinterließ, mich zurückzurufen und mir meinen Ausweis umgehend zukommen zu lassen, was von den Zeugen bestätigt werden kann.
Dieser Bitte sind sie bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen, worauf ich sie hiermit schriftlich auffordere, das Diebesgut umgehend an mich herauszugeben.
Falls sie zwischenzeitlich einen Boten entsandten, um mir mein persönliches Dokument wieder zurückzubringen, muß ich Ihnen mitteilen, bisher wurde niemand zwischen Bautzen und meinem Wohnort gesehen , der eine Mitfahrgelegenheit suchte, oder eine Panne hatte, denn es ist bis heute niemand bei mir zu Hause angekommen. Sollte Ihr eventuell entsandte Bote zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein, ist es möglich, die Strecke innerhalb eines Tages zu bewältigen.
Bisher habe ich Sie als Menschen sehr geschätzt, aber ihr jetziges Verhalten stimmt mich sehr nachdenklich. Benutzen sie bitte Ihren Kopf zum Denken, nicht nur als Ohren-Abstands-Spreize, denn ich glaube nicht, daß ich es inzwischen bei Ihnen mit einem genmanipulierten Machtinstrument der Amerikaner zu tun habe, welches täglich dazu im Stande ist, Recht zu beugen, Amtsanmaßung zu begehen und entgegen der Haager Landkriegsordnung Art.46 und 47, das deutsche Volk zu plündern.Ich appelliere an Ihre menschliche Weitsichtigkeit, Weisheit und Besonnenheit, setzen Sie sich endlich für geltendes Recht und Ordnung ein, bevor aus meiner menschlichen Wertschätzung Ihnen gegenüber Verachtung, Abscheu und Ekel wird.
Sollten Sie Hilfe bei der Aufarbeitung der deutschen Geschichte und aktuellen Rechtslage in Deutschland benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wie Sie wissen, können Sie mit mir über alles in vernünftiger Art und Weise sprechen. Da ich aber überzeugt bin, daß Sie die Rechtslage genau kennen, empfehle ich Ihnen dringend Ihre Mitarbeiter ebenfalls über die aktuelle Rechtssituation in Deutschland aufzuklären.
Ich möchte diesen Brief mit einem Zitat von Galileo Galilei schließen.
„Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher.“
Ich behalte mir vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Zu Ihrer eigenen und meiner Sicherheit, werde ich diesen Brief an die Botschaften der Besatzungsmächte nach Berlin, und an den UN-Generalsekretär Herrn Ban Ki-Moon weiterleiten, sowie im Presseblog der Staatlichen Selbstverwaltung veröffentlichen.
Dies betrifft folgende Adressaten:
AußerordentlicherundBevollmächtigter
BotschafterderRussischenFöderation
HerrVladimirM.Grinin
BotschaftderRussischenFöderation
UnterdenLinden63-65
10117Berlin
perFax: 030-2299397
Herr
WUHongbo
BotschafterderVRChina
BotschaftderVRChina
MärkischesUfer54
10179 Berlin
perFax030-27588221
Herr MauriceGourdault-Montagne
BotschafterderFranzösischenRepublik
FranzösischeBotschaftinDeutschland
PariserPlatz5
10117Berlin
perFax 030-590039171
Herr PhilipD.Murphy
BotschafterderVereinigtenStaatenvonAmerika
AmerikanischeBotschaft
PariserPlatz2
14191 Berlin
perFax 030- 83051215
SirSimonMcDonald
BotschafterdesVereinigtenKönigreiches
vonGroßbritannien
BritischeBotschaft
Wilhelmstr.70-71
10117Berlin
perFax 030-20457571
BanKi-Moon
Secretary-General
Central NLB 3015 AO
UnitedNations HQ
NewYork,NY
10017
USA
perFax 001- 212 – 963 – 7055
Voller Erwartung auf eine von Weisheit und Weitsichtigkeit geprägte, menschenwürdige Entscheidung und Antwort ihrerseits, verbleibe ich einstweilen
mit angemessener Freundlichkeit.
(Name der redaktion bekannt)
natürliche Person nach §1BGB
Anlage: – Kopie des gestohlenen Personenausweises – Schadenersatzvertrag
Eigener Bericht -staseve- vom 23.10.2012
