Der besondere Status von Groß – Berlin setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:
1. Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung
2. Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preußen
3. Verfassung und Gesetzgebung der Preußischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin
4. Preußischer Kommunalverband Gebietskörperschaft Groß – Berlin
Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944
Da die UdSSR für ihr Besatzungsgebiet die Einführung einer neuen Währung ablehnte, gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nach Beendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Groß-Berlin die DM (zunächst mit dem Stempelaufdruck B) eingeführt.
Beweis : Gesetz Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß – Berlin mit Geld, vom 20.03.1949
Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war bis zum 03.10.1990 nie Teil der Bundesrepublik. Es ist es auch heute nicht (vgl. Schreiben der Drei Mächte vom 08. Juni 1990). Danach war das wegen der Aufhebung des GG durch Aufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.
Berlin war also niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben.
Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:
- Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei
und
- Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der “Bundesrepublik Deutschland”
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist die beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990
Quelle: deutsche-wahrheit.over-blog.de und derhonigmann.wordpress.com vom 19.01.2012 nebst Ergänzungen staseve vom 21.01.2012
Nur der Vollständigkeit halber: Das BVerfG sieht das anders, ein Beispiel:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060714_2bvr105805.html
Auch merkwürdig – es gab 1996 einen (von den Bürgern in freier Wahl abgelehnten) Volksentscheid über die Zusammenlegung der Länder Berlin und Brandenburg.
Beide Länder teilen sich übrigens ein Oberverwaltungsgericht.
Im Bundesrat gibt es keine reduzierte Rolle des Landes Berlin gegenüber den anderen Ländern.
Ebenso keine beschränkten Rechte von Berliner Bundestagsabgeordneten im Bundestag.
Das war vor 1990 ganz anders, ebenso in Fragen der Wehrpflicht, Posthoheit etc.pp.
Im Gegensatz zu vor 1990 sieht man von den alliierten Vorbehaltsrechten nichts mehr in der Stadt. Berlin wird vom Bund (und vom Ausland) ganz genauso behandelt wie jedes andere Bundesland. Das ist durchaus zu bedenken, wenn man Sonderrechte anführt. Es gibt in der Realität keinen Hinweis auf fortdauernde alliierte Vorbehaltsrechte in der Stadt. Wer in Berlin wohnt weiss das, und wer hier schon vor 1990 gewohnt hat kennt auch die vielen, vielen Unterschiede.
Wo sind denn die Alliierten? Wie regieren sie denn? Wer gibt wann wo Wowereit seine Anweisungen?
Mit Verweis auf den Artikel – Berlin ist nicht Bestandteil der Bundesrepublik siehe Artikel von gestern auf der Seite oben dauerhaft direkt abrufbar.
Das Bundesverfassungsgericht wurde künstlich von den Briten geschaffen und arbeitet den Besatzern ohne vökerechtliche Rechtsgrundlagen zu seit 1990. Das sogenannte Oberverwaltungsgericht ist ein reines Handelsgericht nach “Admirality Law” (See- und Handelsrecht) Staatsgerichte gabs nie und seit 1945 und seit 2007 gibt es nur noch eine Schiedsgerichtsbarkeit bei Arbeitsgerichten (AHK-Befehl Nr. 35).
Wenn dem alles so wäre wie es der Artkel vermitteln würde, bliebe jedoch immer noch der Beitritt Berlins zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Wenn es schon bei der DDR so funktioniert hat, dann dürfte es auch für Berlin so zu regeln sein, Ich gehe allerdings davon aus, dass im Deutschlandvertrag eine entsprechende Regelung bereits besteht, habe diesen allerdings daraufhin nicht überprüft.
Sachlich richtig gestellt das Grundgesetz gilt seit 29.11.2007 nur noch mit den Artikeln 73 – 75 alle anderen haben die Alliierten damals aufgehoben ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates verfügt. Ausserdem waren die beiden Staaten als Sie fusioniert haben beide schon aufgelöst. Dies erfolgte am 18.07.1990 während der Pariser Konferenz.
Ergänzung zur Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg:
Liste der “Staatsverträge” zwischen den beiden Bundesländern.
“Staatsverträge” schliessen Bundesländer ab.
http://www.berlin-brandenburg.de/politik-verwaltung/dokumente/staatsvertraege/index.html
Die Alliierten scheint das gar nichts anzugehen, oder?
Bedingt durch das Postliminium des 2plus4-Vertrages Artikel 7 ist Deutschland frei und die Verwaltung Bundesrepublik besetzt und aus den Botschaften der drei Mächte im Auftrag der vier Mächte gesteuert. D.h. die Alliierten erscheinen im Vordergrund kaum das macht Ihre Treuhandverwaltung. Der Begriff Statsvertrag ist verwirrend bezeichnet, weil alle Länder ohne Körperschaftsrechte künstliche Gebilde der Besatzungsmächte sind bis zu einem Freidensvertrag. Rechliche Grundlage Haager Landkriegsordnung § 43 in Verbindung mit § 55 und § 56. Z.B. Brandenburg künstliches Land nach Proklamationsbefehl Nr. 5 der Sowjetischen Besatzungsmacht. Berlin selber ist nicht mal zur Verwaltung Bundesrepublik gehörig. Siehe unser Artikel von gestern oben auf der Seite dauerhaft eingestellt direkt ansteuerbar.
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Nach der Vereinigung und BRD und DDR müssen Berliner Bürger selbstverständlich Wehrdienst lassen (zumindest mussten, bis diese vor kurzem ausgesetzt wurde…)
Berlin ist bis heute kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, da es vor der “Wiedervereinigung” vertraglich geregelt nicht Teil der BRD war und dies bis heute auch nicht geworden ist. Die politische Vereinigungsabsicht von Brandenburg und Berlin durch die Politik mit Volksabstimmung war der Versuch, dass Berlin (West) als bisher mehr oder weniger letzter Teil des Deutschen Reiches praktisch juristisch aufgelöst wird. Es hieß damals 2+4-Vertrag, hätte Berlin (West) mitverhandelt, dann hätte es 3+4-Vertrag heißen müssen. In Berlin (West) wurden fast alle Gesetze des Bundestages aus Bonn über Mantelgesetze im Abgeordnetenhaus für Berlin beschlossen. Berlin war also rechtlich mehr oder weniger freiwillig nur gleichgeschaltet, so wie heute die EU versucht die europäischen Nationen rechtlich anzugleichen. Deshalb sind alle rechtlichen Regelungen der BRD in Berlin auch schon deshalb, weil es keine Mantelgesetze mehr in Berlin gibt, einfach nur ungültig. Wenn man es genau nimmt, dann haben die Berliner Abgeordneten aus Berlin zwar das Recht, im Bundestag neue Gesetze mitzubeschließen für die BRD und sind dabei am Stimmrecht für die BRD beteiligt, haben aber keinen Anspruch darauf, dass diese Gesetze auf das Gebiet von Berlin (strittig ist, ob nur für Berlin (West) oder richtigerweise für ganz Berlin) ausgeweitet und angewendet werden. Die Richter in Berlin versuchen diesen Umstand zu ignorieren, obwohl sie es wissen oder zumindest wissen müssten, da sie nicht nur angeblich, sondern tatsächlich Recht studiert haben.
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Liebe Freunde, Mitstreiter und Interessierte,
am 25.4.2012 findet am Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str.1, Sitzungssaal B / EG um 11.00 h die Hauptverhandlung im Strafverfahren “wg. Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen” gegen (Johannes Trautmann / http://www.schwarze-liste-brd.de) statt, wozu alle Interessierte herzlichst eingeladen sind.
Das Amtsgericht Coburg bezieht sich damit auf meinen “Personenausweis” der Verwaltungsgemeinschaft des “Freistaates Freie Stadt Danzig”, der mich als natürliche Person nach §1 BGB mit Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” ausweist.
Ein schriftliche Aussage zu diesem Vorwurf, sowie ein Widerspruch zu einem darauf folgenden 1.200 ¤-Strafbefehl, veranlassten offensichtlich den Richter Bauer zur Durchführung dieser schwachsinnigen Verhandlung auf Kosten der Steuerzahler. Diesen Schwachsinn möchten wir mit möglichst vielen Zeugen und Prozessbeobachtern festhalten.
Das Schwachsinnige an dieser Verhandlung ist u.a. die Tatsache, dass dieser Vorwurf bundesweit nahezu allen Personenausweis-Inhabern der Verwaltungsgemeinschaft Freistaat Freie Stadt Danzig gemacht wurde, jedoch die Staatsanwaltschaft Coburg schon etliche Verfahren diesbezüglich eingestellt, und sogar beschlagnahmte Personenausweise aus der Asservatenkammer an die Eigentümer zurück geschickt hat.
Man darf also gespannt sein, wie der Staatsanwalt mit Hilfe des Zeugen, dem in Sachen “Danzig” höchst aktiven Herrn Polizeihauptkommissar Kellner gegen den Beklagten argumentieren wird, bzw. was für Schlüsse der ehrenwerte (berühmt-berüchtigte) Richter Bauer daraus ziehen wird. Und man wird live erleben können, wie Richter Bauer Anträge ablehnt und das Protokoll fälscht.
Der Hinweis auf “Zugangskontrollen” bezieht sich wohl auf die geplante vorübergehende Beschlagnahmung von
Handys und/oder Aufzeichnungsgeräten aller Art – was bereits gesetzeswidrig wäre, aber in Coburg durchaus
usus ist.
Wir werden diese und die folgenden Gerichtsverhandlungen nutzen, um endgültig zu beweisen, dass
in Coburg das Recht systematisch mit Füssen getreten wird, und wir werden die Beteiligten zur Verantwortung ziehen (auch wenn es lange dauern sollte). Hier geht es um rein politische Prozesse gegen “Danziger”!
Verhandlungstermine in Coburg am 25.04., 02.05., 09.05., 16.05.2012 jeweils um 11 Uhr Sitzungssaal B
Mehr dazu: http://www.freistaat-danzig.com
&
http://www.facebook.com/pages/GEZ-muss-weg/125392950818539?sk=events
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hey,
und was kam bei der Verhandlung raus???
die Gerichte machen weiter wie bisher.
und die Deutsche Bevölkerung muß vernichtet, ausgerottet, verschuldet und rassenvermischt werden,….